Die Zahnarztpraxis-Gründung bezeichnet den gesamten Prozess der Zulassung, Finanzierung und Einrichtung einer eigenen Zahnarztpraxis, von der KZV-Zulassung über die Praxisfinanzierung bis zur Eröffnung.
Eine Zahnarztpraxis-Neugründung kostet im Durchschnitt 250.000 bis über 500.000 Euro; der größte Kostenfaktor ist die Praxisausstattung (Behandlungseinheiten, Röntgentechnik, Digitaltechnik). Eine Praxisübernahme ist oft günstiger, erfordert aber einen höheren Goodwill-Kaufpreis.
Hintergrund
Der Gründungsprozess einer Zahnarztpraxis folgt diesen Schritten:
- Bedarfsplanung prüfen: Die KZV legt nach Bedarfsplanung fest, ob in einem Planungsbereich noch neue Kassensitze vergeben werden. Bei Neugründungen in nicht gesperrten Bezirken kann ein eigener Antrag gestellt werden.
- KZV-Zulassung beantragen: Antrag auf Kassenzulassung mit Approbation und zahnärztlicher Approbationsurkunde, Weiterbildungsnachweisen und Praxisplan.
- Finanzierung sichern: Eigenkapital von mindestens 20 Prozent der Investitionssumme ist typisch; KfW-Gründerkredite und Hausbankkredite sind die häufigsten Finanzierungsquellen.
- Räume und Ausstattung: Zahnärztliche Behandlungseinheit mit Sterilisationsraum, digitale Röntgentechnik und Praxissoftware sind Pflicht; die Hygienevorschriften der Landesgesundheitsämter müssen erfüllt sein.
- Versicherungen abschließen: Berufshaftpflicht (mindestens 3 Mio. Euro Deckungssumme), Praxisinhalt, Betriebsunterbrechung und Berufsunfähigkeitsversicherung vor Praxiseröffnung.
- Personal einstellen: MFAs benötigen Arbeitsverträge nach Tarifvertrag oder Einzelvertrag; Anmeldung bei Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung ist Pflicht.
Wann gilt das nicht?
Wer eine Praxis übernimmt, läuft viele dieser Schritte ab, hat aber den Vorteil eines bestehenden Patientenstamms und eingespielten Personals; dafür entfällt die freie Standortwahl.
Ärzteversichert unterstützt Zahnarztpraxis-Gründer bei der Auswahl und dem Abschluss aller notwendigen Versicherungen.
Quellen
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