Die Zahnzusatzversicherung schließt die Lücke zwischen den Leistungen der Krankenversicherung und den tatsächlichen Kosten für Zahnersatz, aufwendige Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie.
GKV-versicherte Ärzte tragen bei hochwertigem Zahnersatz (z. B. Implantat oder Keramikkrone) Eigenanteile von 500 bis über 3.000 Euro je Zahn. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt 70 bis 100 Prozent dieser Kosten; Prämien liegen je nach Tarif und Eintrittsalter zwischen 20 und 80 Euro monatlich.
Hintergrund
GKV-Patienten erhalten für Zahnersatz einen Festzuschuss, der sich nach der Regelversorgung richtet; für gleichartige oder andersartige Versorgungen (z. B. Implantate) zahlt die GKV wenig bis nichts.
PKV-versicherte Ärzte haben in der Regel umfassendere Zahnleistungen; jedoch haben viele PKV-Tarife Eigenbeteiligungen oder Obergrenzen für Zahnersatz.
Wichtige Merkmale bei der Tarifwahl:
- Wartezeiten: Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von drei bis acht Monaten für Zahnersatz; Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelkanalbehandlung) ist häufig sofort versichert.
- Staffellung im ersten Jahr: Viele Tarife begrenzen die Erstattungsleistung im ersten Jahr auf 500 bis 1.000 Euro; erst nach mehreren Jahren greift die volle Deckung.
- Ohne Gesundheitsprüfung: Zahnzusatzversicherungen werden in der Regel ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen; laufende Zahnbehandlungen können jedoch zu Wartezeiten bei diesem Zahn führen.
- Kieferorthopädie: Nur spezielle Tarife decken Kieferorthopädie auch für Erwachsene ab; hier ist ein Vergleich besonders wichtig.
Wann gilt das nicht?
PKV-Versicherte mit sehr umfangreichem Zahntarif (Erstattung 100 Prozent GOZ bis 3,5-fach) benötigen keine Zahnzusatzversicherung. Ärzte, die regelmäßig bei befreundeten Zahnärzten oder preisgünstig behandelt werden, haben möglicherweise keinen wirtschaftlichen Nutzen aus einer Zusatzpolice.
Ärzteversichert vergleicht im Beratungsgespräch Zahnzusatztarife und empfiehlt den passenden Schutz auf Basis des individuellen Behandlungsbedarfs.
Quellen
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