Eine Abmahnung von Praxispersonal ist für den Arzt als Arbeitgeber zunächst kostenfrei; der Aufwand entsteht durch Rechtsberatung, Formulierung und das Risiko arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen bei Fehlern.

Anwaltskosten für eine rechtssichere Abmahnung liegen bei 150 bis 400 Euro netto; ein anschließender Arbeitsgerichtsprozess erster Instanz kostet den Arbeitgeber bei einem Streitwert von 10.000 Euro (3 Monatsgehälter MFA) mindestens 1.000 bis 1.800 Euro inklusive Anwalts- und Gerichtskosten. Im Arbeitsrecht trägt jede Seite die eigenen Anwaltskosten in der ersten Instanz selbst.

Hintergrund

Die Abmahnung ist Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung nach § 626 BGB; eine fehlerhafte Abmahnung macht die nachfolgende Kündigung angreifbar:

  • Formale Anforderungen: Die Abmahnung muss das gerügte Verhalten konkret benennen (Datum, Uhrzeit, Sachverhalt), eine Verhaltensanweisung enthalten und eine Konsequenz androhen; Pauschalformulierungen sind unzureichend.
  • Dokumentation: Die Abmahnung sollte dem Arbeitnehmer schriftlich ausgehändigt werden; eine Kopie gehört in die Personalakte; der Arbeitnehmer hat das Recht, eine Gegendarstellung beizufügen.
  • Verjährung: Abmahnungen verlieren ihre Wirksamkeit als Kündigungsgrundlage nach etwa 2 bis 3 Jahren, wenn keine weiteren Vorfälle eintreten; ältere Abmahnungen sollten aus der Akte entfernt werden.
  • Arbeitnehmerrecht: Der Arbeitnehmer kann die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung verlangen (§ 242 BGB); bei Verweigerung droht ein Beschäftigungsrechtsstreit.

Typische Abmahnungsgründe in Arztpraxen: wiederholte Unpünktlichkeit, Verletzung der Schweigepflicht, unerlaubte private Handynutzung während der Arbeitszeit, Fehler bei der Kassenführung.

Wann gilt das nicht?

Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl, sexuelle Belästigung von Patienten, betrügerische Abrechnungen) kann direkt eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.

Ärzteversichert empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrechtsstreitigkeiten; die jährliche Prämie von 200 bis 500 Euro ist deutlich günstiger als ein einzelner Gerichtsprozess.

Quellen

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