Ein Abrechnungsdienstleister übernimmt die komplette Honorarabrechnung gegenüber KV, PKV und Selbstzahlern; die Kosten liegen je nach Leistungsumfang zwischen 1 und 5 Prozent des abgerechneten Umsatzes.
Die typische Vergütung eines Abrechnungsdienstleisters beträgt 2 bis 4 Prozent des Nettoumsatzes; bei einem Praxisumsatz von 300.000 Euro jährlich entspricht das 6.000 bis 12.000 Euro im Jahr. Monatliche Pauschalmodelle gibt es ab 200 Euro für kleine Praxen; Spezialabrechnungen für GOÄ-Privatpatienten kosten häufig 5 bis 8 Prozent.
Hintergrund
Abrechnungsdienstleister bieten unterschiedliche Leistungspakete an:
- KV-Abrechnung (EBM): Kodierung nach Einheitlichem Bewertungsmaßstab, Plausibilitätsprüfung vor Einreichung, Quartalsabrechnung; Fehlerquote kann durch Dienstleister auf unter 2 Prozent gesenkt werden.
- PKV-Abrechnung (GOÄ): Aufwendige Einzelrechnungsstellung nach GOÄ/GOZ; Faktorangabe, Leistungsbeschreibung; insbesondere für Privatärzte und Privatpatienten relevant.
- Selbstzahlerleistungen (IGeL): Erstellung von Rechnungen nach GOÄ oder Pauschalen für Individuelle Gesundheitsleistungen.
- Forderungsmanagement: Mahnwesen und Einleitung gerichtlicher Mahnverfahren bei Zahlungsverzug; reduziert den Verwaltungsaufwand in der Praxis erheblich.
Ein Dienstleister amortisiert sich, wenn die gesparte Arbeitszeit der MFA (20 bis 40 Stunden monatlich) sowie vermiedene Rückforderungen der KV die Dienstleistungsgebühr übersteigen.
Für Praxen mit mehr als 500.000 Euro Umsatz rechnet sich ein eigener qualifizierter Abrechnungsmitarbeiter oft günstiger als ein externer Dienstleister.
Wann gilt das nicht?
Kleine Praxen mit einfachem Leistungsspektrum und wenig PKV-Patienten können die Abrechnung intern durch geschultes Personal kostengünstiger erledigen; Praxisverwaltungssoftware unterstützt dabei effektiv.
Ärzteversichert empfiehlt, bei der Auswahl eines Abrechnungsdienstleisters auf KBV-Zertifizierung und Haftungsübernahme bei Abrechnungsfehlern zu achten.
Quellen
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