Eine Ärztevermittlung vermittelt approbierte Ärzte als Festangestellte, Honorarärzte oder Praxisnachfolger; die Vermittlungsgebühr zahlt der Arbeitgeber oder Praxiskäufer, nicht der Kandidat.
Das Vermittlungshonorar für eine Festanstellung beträgt typischerweise 15 bis 30 Prozent des ersten Jahresgehalts; bei einem Oberarzt mit 100.000 Euro Jahresgehalt kostet die Vermittlung 15.000 bis 30.000 Euro. Für die Vermittlung von Honorarärzten berechnen Agenturen 8 bis 15 Prozent des Tages- oder Monatshonorars.
Hintergrund
Ärztevermittlungen bieten verschiedene Modelle an:
- Retained Search: Exklusive Suche mit Anzahlung von 30 bis 50 Prozent des Honorars; Gesamtkosten 20 bis 30 Prozent Jahresgehalt; besonders bei Führungspositionen (Chefarzt, Praxisnachfolger) üblich.
- Contingency-Modell: Honorar nur bei erfolgreicher Besetzung; meist 15 bis 25 Prozent des Jahresgehalts; kein Risiko für den Arbeitgeber, aber keine Exklusivität.
- Honorararzt-Vermittlung: Agenturen vermitteln kurzfristige Einsätze; Preisaufschlag auf den Honorararztsatz liegt bei 15 bis 25 Euro pro Stunde über dem Direktsatz.
- Praxisnachfolge-Vermittlung: Spezialisierte Agenturen verlangen 2 bis 5 Prozent des Praxiskaufpreises; bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sind das 8.000 bis 20.000 Euro.
Die Bundesagentur für Arbeit (ZAV) vermittelt Ärzte kostenfrei; private Agenturen sind teurer, aber spezialisierter und häufig schneller.
Wann gilt das nicht?
Für Kandidaten entstehen bei seriösen Agenturen keine Kosten; Agenturen, die Ärzten Vermittlungsgebühren berechnen, handeln gesetzeswidrig. Praxen mit guter regionaler Vernetzung und attraktivem Arbeitgeberangebot können qualifizierte Ärzte häufig durch eigene Stellenausschreibungen ohne Vermittlungskosten gewinnen.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass Kosten für die Arztsuche als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind.
Quellen
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