Die Niederlassung als Allgemeinmediziner oder Landarzt ist mit deutlich geringeren Investitionskosten verbunden als in städtischen Fachrichtungen; hinzu kommen attraktive Förderprogramme in ländlichen Mangelgebieten.
Eine Allgemeinarztpraxis-Übernahme kostet im ländlichen Raum 80.000 bis 200.000 Euro; Neugründungen liegen bei 100.000 bis 300.000 Euro. KVen und Länder fördern Landärzte mit Zuschüssen von 30.000 bis 60.000 Euro; manche Bundesländer zahlen darüber hinaus Sicherstellungszuschläge von bis zu 2.500 Euro monatlich.
Hintergrund
Die Kostensituation für Allgemeinmediziner und Landärzte ist günstiger als in spezialisierten Fachrichtungen:
- Praxisausstattung: Eine Hausarztpraxis benötigt Basisausstattung (Untersuchungsliegen, EKG, Lungenfunktion, Ultraschall); Erstausstattungskosten liegen bei 40.000 bis 100.000 Euro; deutlich weniger als z. B. eine radiologische Praxis.
- KV-Förderung: Die KBV und die Landes-KVen zahlen für Neuniederlassungen in unterversorgten Gebieten Strukturfondsmittel; die Höhe variiert stark (5.000 bis 60.000 Euro je nach KV und Gebiet).
- Sicherstellungszuschläge: In manchen Regionen zahlen KVen laufende Zuschläge auf das Honorar; die Gesamtvergütung kann 20 bis 30 Prozent über dem Durchschnitt liegen.
- Berufshaftpflicht: Allgemeinärzte zählen zu den günstigsten Risikogruppen; Prämien liegen bei 1.500 bis 3.000 Euro jährlich, deutlich unter Chirurgen (5.000 bis 15.000 Euro).
Manche Kommunen bieten zusätzlich kostenlose Praxisräume oder zinslose Darlehen als Anreiz für Landärzte.
Wann gilt das nicht?
In städtischen gesperrten Planungsbereichen gibt es kaum Förderung; dort muss ein Kassensitz teuer erworben werden (50.000 bis 150.000 Euro). Die Förderprogramme gelten nur für Gebiete, die von der KV als unterversorgt oder drohend unterversorgt eingestuft sind.
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Quellen
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