Altersteilzeit ermöglicht angestellten Ärzten, die Arbeitszeit ab dem 55. Lebensjahr schrittweise zu reduzieren; der Arbeitgeber muss das Nettogehalt auf mindestens 70 Prozent aufstocken und zahlt erhöhte Rentenversicherungsbeiträge.
Der Arbeitgeber zahlt bei Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) einen Aufstockungsbetrag auf mindestens 70 Prozent des bisherigen Nettoentgelts; die Mehrkosten für den Arbeitgeber betragen 15 bis 25 Prozent des regulären Vollzeitgehalts. Bei einem Arztgehalt von 8.000 Euro brutto monatlich entstehen dem Arbeitgeber Mehrkosten von 1.200 bis 2.000 Euro monatlich.
Hintergrund
Das Altersteilzeitmodell für Ärzte wird häufig als Blockmodell vereinbart:
- Blockmodell: Der Arzt arbeitet in der ersten Hälfte der Altersteilzeit voll (Arbeitsphase), in der zweiten Hälfte gar nicht (Freistellungsphase); das Gehalt ist während beider Phasen gleich (ca. 70 Prozent Aufstockung auf Halbzeitgehalt).
- Gleichzeitiges Modell: Reduzierung der tatsächlichen Arbeitszeit auf 50 Prozent ab Beginn; weniger gebräuchlich, weil Personaleinsatz schwieriger planbar.
- Versorgungswerk: Während der Altersteilzeit werden Beiträge zum Versorgungswerk auf Basis des aufgestockten Entgelts berechnet; die spätere Rente ist dadurch höher als bei einfacher Halbzeitarbeit.
- Insolvenzschutz: Das Wertguthaben im Blockmodell muss insolvenzgesichert angelegt werden (§§ 7b-7f SGB IV); dies ist gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers.
Tarifvertragliche Regelungen (TV-Ärzte Marburger Bund) sehen eigene Altersteilzeitregelungen vor; Ärzte sollten den Anspruch aus dem TV-Ärzte prüfen bevor sie individuelle Vereinbarungen treffen.
Wann gilt das nicht?
Niedergelassene Ärzte als Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit; sie können aber eine schrittweise Praxisabgabe oder einen Teilzusammenarbeit mit einem Nachfolger als funktionales Äquivalent vereinbaren.
Ärzteversichert berät bei der Planung der Altersteilzeit im Kontext der Gesamtaltersvorsorgstrategie und prüft, ob eine Zeitwertkonto-Lösung oder klassische Altersteilzeit günstiger ist.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →