Ambulante Leistungen in der PKV werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet; der Regelsatz beim 2,3-fachen Faktor liegt deutlich über dem GKV-Erstattungsniveau und erklärt die höheren Prämien der PKV.

Ein ambulanter Facharztkonsultation nach GOÄ kostet PKV-Versicherte bei 2,3-fachem Satz typischerweise 40 bis 120 Euro; die PKV erstattet davon je nach Tarif 80 bis 100 Prozent nach Selbstbehalt. Die jährliche Gesamtbelastung durch ambulante Leistungen variiert je nach Selbstbehalt von 300 bis 5.000 Euro pro Jahr.

Hintergrund

Die GOÄ-Abrechnung für ambulante Leistungen kennt drei relevante Faktoren:

  • Einfacher Satz (1,0-fach): Referenzwert; in der Praxis kaum genutzt; nur für Gutachten oder Behördenärzte.
  • Regelfall (2,3-fach): Standardfaktor bei durchschnittlichem Aufwand; der Arzt muss höhere Faktoren schriftlich begründen.
  • Höchstsatz (3,5-fach): Bei außergewöhnlichem Aufwand oder besonderer Qualifikation möglich; PKV erstattet auch diesen; schriftliche Begründung erforderlich.

Typische ambulante Kosten für PKV-Versicherte (2,3-fach GOÄ):

  • Hausarztbesuch: 25 bis 50 Euro
  • Internistischer Facharzt inkl. EKG: 80 bis 150 Euro
  • Augenarzttermin inkl. Spaltlampe: 60 bis 120 Euro
  • Dermatologischer Termin inkl. Dermatoskopie: 80 bis 180 Euro

Selbstbehalttarife mit jährlichem Selbstbehalt von 600 bis 5.000 Euro reduzieren die monatliche Prämie erheblich; PKV-versicherte Ärzte können hiervon besonders profitieren, weil sie den Selbstbehalt steuerlich als Werbungskosten geltend machen können.

Wann gilt das nicht?

Ärzte als PKV-Versicherte, die selbst viele GOÄ-Leistungen in der eigenen Praxis erbringen, haben de facto freien Zugang zur Diagnostik und haben niedrigere Out-of-pocket-Kosten als Nicht-Mediziner.

Ärzteversichert hilft PKV-versicherten Ärzten bei der Tarif-Optimierung zwischen Selbstbehalt und Prämie im Kontext ihres individuellen Gesundheitsprofils.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →