Anästhesisten zählen zu den haftpflichtmäßig risikoreichsten Fachrichtungen; eine speziell auf Anästhesiologie zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar und deutlich teurer als Standardtarife.

Eine Anästhesie-Spezial-Haftpflichtversicherung kostet niedergelassene Anästhesisten 8.000 bis 25.000 Euro jährlich; für Belegarzt-Anästhesisten oder ambulante OP-Zentren mit Anästhesieleistungen liegen die Prämien noch höher. Deckungssummen unter 10 Millionen Euro Personenschaden sind für Anästhesisten nicht ausreichend.

Hintergrund

Die besonderen Risiken der Anästhesiologie erfordern speziell konzipierte Deckungen:

  • Höchstes Risiko im Fachvergleich: Fehler bei Narkoseeinleitung, Überwachung und Aufwachraum können zu dauerhaften Hirnschäden oder Tod führen; Schadensersatzsummen bei schwerem Dauerschaden liegen bei 500.000 bis 2 Millionen Euro.
  • Deckungssummen: Mindestempfehlung 10 Millionen Euro Personenschäden; viele Experten empfehlen 15 bis 20 Millionen Euro für Anästhesisten in Vollnarkose.
  • Spezialklauseln: Deckung für Wachkomarisiken, fehlerhafte Dosierungen, unerkannte Allergien, Lagerungsschäden und Hypothermie-Komplikationen.
  • Nachmeldefrist: Bei Anästhesisten sollte die Nachmeldefrist im Schadenfall mindestens 10 bis 15 Jahre betragen (Nachhaftung), da Hirnschäden oft erst Jahre später bezifferbar sind.

Niedergelassene Anästhesisten mit eigenem ambulanten OP-Zentrum benötigen zusätzlich eine Deckung für die Einrichtungsrisiken; die kombinierte Police ist günstiger als zwei separate Versicherungen.

Wann gilt das nicht?

Anästhesisten im Angestelltenverhältnis sind über die Krankenhausversicherung abgedeckt; eine eigene Berufshaftpflicht ist nur für selbstständige oder beleg­ärztliche Tätigkeiten nötig. Konsiliaranästhesisten mit sehr geringem Stundensatz benötigen ggf. einen anderen Tarif.

Ärzteversichert hat spezialisierte Tarife für Anästhesisten und vermittelt Deckungen, die den besonderen Risikocharakter dieser Fachrichtung vollständig abbilden.

Quellen

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