Die Anstellung im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) bietet Ärzten Planungssicherheit ohne Investitionsrisiko; das Gehalt liegt aber typischerweise unter dem Gewinn eines vergleichbaren Niedergelassenen.

Fachärzte im MVZ verdienen je nach Fachrichtung und Region 6.000 bis 12.000 Euro brutto monatlich; das entspricht einem Jahresbrutto von 72.000 bis 144.000 Euro. Im Vergleich zu einem niedergelassenen Kollegen mit gleichem Umsatz sind das 20 bis 40 Prozent weniger Nettoeinkommen; dafür entfällt jegliches unternehmerisches Risiko.

Hintergrund

Die Gesamtkosten-Nutzen-Rechnung der MVZ-Anstellung für Ärzte:

  • Eigener Versicherungsbedarf: Im MVZ trägt der Arbeitgeber die Berufshaftpflicht; der angestellte Arzt benötigt keine eigene Police für die Angestelltentätigkeit. BU-Versicherung und private Haftpflicht sind dennoch selbst zu finanzieren.
  • Versorgungswerk-Beitrag: Angestellte MVZ-Ärzte zahlen Versorgungswerk-Beiträge hälftig mit dem Arbeitgeber; bei einem Gehalt von 8.000 Euro monatlich trägt der Arzt ca. 750 Euro Versorgungswerk-Beitrag.
  • Gehaltsentwicklung: TVÄ-Anlehnung ist branchenüblich, aber nicht zwingend; Verhandlungsspielraum für Ärzte mit seltenen Qualifikationen (z. B. interventioneller Radiologe, Kinderkardiologie) ist erheblich.
  • Zusatzleistungen: Viele MVZ bieten Dienstwagen, betriebliche Krankenversicherung und bAV-Zuschuss an; diese Sachleistungen erhöhen den Gesamtwert des Vergütungspakets.

Ärzte, die im MVZ arbeiten und gleichzeitig auf eigene Rechnung Gutachtertätigkeiten ausüben, benötigen eine eigene Haftpflicht für diese Nebentätigkeit.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit hohem Interesse an unternehmerischer Gestaltungsfreiheit, eigenem Patientenstamm und bereit, das finanzielle Risiko der Niederlassung zu tragen, erzielen in der eigenen Praxis langfristig höhere Einkommen als im MVZ.

Ärzteversichert berät MVZ-Ärzte zu den Versicherungsthemen, die trotz Anstellung eigenverantwortlich zu regeln sind, insbesondere BU und Altersvorsorge.

Quellen

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