Die Approbation als Arzt ist die staatliche Zulassung zur selbstständigen Berufsausübung; die Verwaltungsgebühr für das Antragsverfahren ist vergleichsweise gering, der Gesamtaufwand kann aber erheblich sein.

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Approbation beträgt je nach Bundesland 200 bis 500 Euro; das Approbationsverfahren dauert in der Regel 4 bis 12 Wochen nach Einreichen aller Unterlagen. Bei Nicht-EU-Ärzten kann das Anerkennungsverfahren mit Kenntnisprüfung 1.000 bis 5.000 Euro und 12 bis 36 Monate dauern.

Hintergrund

Die Approbation richtet sich nach der Bundesärzteordnung (BÄO); das Antragsverfahren läuft über die zuständige Landesbehörde:

  • EU-Absolventen: Automatische Anerkennung nach EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG); Gebühr 200 bis 500 Euro; Unterlagen: Abschlusszeugnis, Lichtbild, polizeiliches Führungszeugnis, Sprachnachweis (C1-Niveau).
  • Nicht-EU-Absolventen: Gleichwertigkeitsprüfung durch die Behörde; häufig wird eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang (6 bis 24 Monate) verlangt; Zusatzkosten 500 bis 3.000 Euro; Übersetzungskosten 500 bis 1.500 Euro.
  • Berufserlaubnis als Zwischenlösung: Während des Anerkennungsverfahrens können Nicht-EU-Ärzte eine Berufserlaubnis nach § 10 BÄO beantragen; Gebühr 100 bis 300 Euro; zeitlich befristet (1 bis 2 Jahre).

Die Berufserlaubnis erlaubt die Tätigkeit nur unter Supervision; die volle Approbation ist für die selbstständige Niederlassung Voraussetzung.

Wann gilt das nicht?

Für Tätigkeiten als Forscher, Hochschuldozent oder in der Pharmaindustrie ist keine Approbation erforderlich; hier genügt der akademische Abschluss. Promotions- und Forschungstätigkeiten ohne Patientenkontakt sind approbationsunabhängig.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass ohne gültige Approbation keine Berufshaftpflichtversicherung und keine KV-Zulassung möglich ist; der Versicherungsschutz sollte unmittelbar nach Approbationserteilung abgeschlossen werden.

Quellen

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