Arbeitsschutz in der Arztpraxis ist gesetzlich vorgeschrieben; Praxisinhaber als Arbeitgeber müssen Betriebsarzt, Gefährdungsbeurteilung und persönliche Schutzausrüstung bereitstellen.

Die Pflichtkosten für Arbeitsschutz in einer Praxis mit 3 bis 5 Mitarbeitern belaufen sich auf 800 bis 2.500 Euro jährlich; darin enthalten sind Betriebsarztkosten (400 bis 1.200 Euro), Unterweisungen (200 bis 500 Euro) und persönliche Schutzausrüstung (200 bis 800 Euro). Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz können mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld belegt werden.

Hintergrund

Die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes in Arztpraxen ergeben sich aus mehreren Gesetzen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundsätzliche Pflichten des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung; die schriftliche Dokumentation ist Pflicht; Kosten für externe Erstellung 300 bis 600 Euro.
  • Betriebsarzt (DGUV V 2): Praxen ab 1 Mitarbeiter müssen betriebsärztliche Betreuung sicherstellen; bei bis zu 50 Mitarbeitern genügt oft eine Grundbetreuung (2 bis 4 Stunden jährlich); Kosten 100 bis 300 Euro pro Stunde.
  • Biostoffverordnung (BioStoffV): Schutzmaßnahmen gegen biologische Arbeitsstoffe (Blut, Patientenmaterial); Einmalhandschuhe, sichere Instrumente, Hepatitis-B-Impfung für Mitarbeiter; Kosten ca. 500 bis 1.500 Euro jährlich.
  • Strahlenschutzgesetz: Bei Röntgenanlagen jährliche Dosismessungen für strahlenexponiertes Personal; Dosimeter-Kosten 50 bis 200 Euro pro Person.

Nadelstichverletzungen sind in Arztpraxen häufige Arbeitsunfälle; die Einhaltung der Biostoffverordnung mit sicheren Instrumenten reduziert das Risiko erheblich.

Wann gilt das nicht?

Praxen ohne Mitarbeiter (Einzelarzt ohne Personal) haben nur begrenzte Arbeitsschutzpflichten; die Gefährdungsbeurteilung für die eigene Tätigkeit ist aber trotzdem empfehlenswert.

Ärzteversichert empfiehlt, Arbeitsschutzpflichten gemeinsam mit der Betriebshaftpflichtversicherung zu prüfen; Verstöße gegen den Arbeitsschutz können zum Leistungsausschluss im Schadensfall führen.

Quellen

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