Ein Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) regelt alle wesentlichen Beschäftigungsbedingungen; die Vertragskosten sind überschaubar, die laufenden Personalkosten dagegen erheblich.
MFA-Gehälter sind im Bundesmantelvertrag (BMV) und im Tarifvertrag Arzthelferinnen geregelt; der Tarifstundenlohn liegt je nach Berufserfahrung bei 13,50 bis 17,50 Euro brutto. Vollzeitkräfte verdienen 2.300 bis 3.300 Euro brutto monatlich; mit Sozialabgaben entstehen dem Praxisinhaber Gesamtkosten von 2.800 bis 4.200 Euro pro Monat je MFA.
Hintergrund
Die Erstellungskosten und laufenden Kosten eines MFA-Arbeitsvertrags:
- Vertragserstattung durch Anwalt: Ein rechtssicherer Musterarbeitsvertrag kostet 150 bis 500 Euro; Verbände (Verband medizinischer Fachberufe, ÄKno) bieten Musterverträge günstiger an.
- Tarifliche Pflichten: Der Tarifvertrag Arzthelferinnen/MFA gilt für Mitgliedspraktiken des Arbeitgeberverbands; Nichtmitglieder können den Tarifvertrag freiwillig anwenden; Unterschreitung des Mindestlohns ist verboten.
- Gesetzlicher Mindestlohn: Ab Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro/Stunde; er bildet die Untergrenze, nicht den empfohlenen Wert für qualifizierte MFAs.
- Probezeit und Kündigung: Die Probezeit darf maximal 6 Monate betragen; danach gilt Kündigungsschutz nach KSchG ab 10 Mitarbeitern.
Gesamtpersonalkosten für eine 4-köpfige Praxis mit 2 Vollzeit-MFAs und 1 Teilzeit-MFA belaufen sich auf 8.000 bis 12.000 Euro monatlich brutto inklusive Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Wann gilt das nicht?
Honorarkräfte und freie Mitarbeiter in der Praxis unterliegen nicht dem Tarifvertrag; allerdings droht bei dauerhafter Beschäftigung freier Mitarbeiter die Scheinselbstständigkeit mit Nachzahlungsrisiken zur Sozialversicherung.
Ärzteversichert empfiehlt, Arbeitsverträge für MFAs immer von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen; Fehler im Vertrag können teuer werden.
Quellen
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