Die Ausbildung einer MFA in der Arztpraxis bringt neben der Ausbildungsvergütung auch Versicherungskosten mit sich, die der Praxisinhaber als Arbeitgeber tragen muss.
Die gesetzliche Unfallversicherung (BGW) für einen MFA-Azubi kostet den Praxisinhaber 250 bis 600 Euro jährlich, abhängig vom Praxistyp und Gefahrklasse. Die Ausbildungsvergütung für MFA beträgt nach Ausbildungsrahmenvertrag 1. Lehrjahr ca. 800 bis 900 Euro monatlich, im 3. Lehrjahr bis zu 1.100 Euro; die Gesamtausbildungskosten über 3 Jahre belaufen sich auf 30.000 bis 45.000 Euro.
Hintergrund
Die Versicherungspflichten für Praxen, die MFA ausbilden:
- Gesetzliche Unfallversicherung (BGW): Pflichtbeitrag an die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; deckt Berufsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten; Arbeitgeber trägt die vollen Kosten.
- Berufshaftpflicht: Azubis sind über die Praxishaftpflicht mitversichert, solange sie unter Aufsicht tätig sind; Schäden durch eigenständige Handlungen können ausgeschlossen sein; Praxisinhaber sollten dies im Bedingungswerk prüfen.
- Krankenversicherung: Azubis sind GKV-versichert; der Arbeitgeberanteil beträgt ca. 50 Prozent des KV-Beitrags (120 bis 200 Euro monatlich).
- Rentenversicherung: Sozialversicherungspflicht für Azubis; Arbeitgeberanteil ca. 10 Prozent des Lohns.
Optionale Gruppenunfallversicherung für Azubis: 100 bis 300 Euro jährlich; deckt Unfälle in der Freizeit ab, die nicht unter die BGW fallen.
Wann gilt das nicht?
Praxen, die keine eigenen Azubis ausbilden, sondern MFAs fertig ausgebildet einstellen, tragen keine Ausbildungskosten; die laufenden Personalkosten für Vollzeitkräfte sind dagegen höher.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass Ausbildungsbetriebe eine gesonderte Ausbildungsgenehmigung der Ärztekammer benötigen und die Ausbildereignung nachweisen müssen.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →