Barrierefreiheit in der Arztpraxis ist für Neubaupraxen gesetzlich vorgeschrieben; für Bestandspraxen gibt es Nachrüstpflichten; die Investitionskosten variieren stark je nach Ausgangssituation.

Eine vollständige Barrierefreiheit einer Bestandspraxis (Rampe, automatische Türen, behindertengerechte Toilette, Aufzug) kostet 15.000 bis 50.000 Euro; Teilmaßnahmen wie eine mobile Rampe und Türverbreiterungen sind bereits für 2.000 bis 8.000 Euro umsetzbar. Die KfW fördert behindertengerechten Umbau mit zinsgünstigen Krediten ab 0,5 Prozent Zinssatz.

Hintergrund

Die rechtlichen Grundlagen für Barrierefreiheit in Arztpraxen:

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Öffentlich zugängliche Einrichtungen sollen barrierefrei sein; Arztpraxen fallen als öffentlich zugängliche Einrichtungen darunter; Pflicht zur angemessenen Vorkehrung.
  • Landesbauordnungen: Neubaupraxen müssen seit 2002 behindertengerecht gebaut werden; mindestens ein behindertengerechter Zugang und WC sind Pflicht.
  • Bestandspraxen: Keine bundesweite Nachrüstpflicht, aber Verpflichtung zur stufenweisen Anpassung im Rahmen zumutbarer Maßnahmen.

Typische Kosten für Einzelmaßnahmen:

  • Mobile Rampe: 500 bis 2.000 Euro
  • Türverbreiterung auf 90 cm: 1.500 bis 4.000 Euro je Tür
  • Behindertengerechtes WC: 8.000 bis 15.000 Euro
  • Automatische Türöffner: 2.000 bis 5.000 Euro
  • Aufzug für mehrstöckige Praxis: 25.000 bis 60.000 Euro

Wann gilt das nicht?

In historischen Gebäuden oder bei unverhältnismäßigen Kosten (mehr als 10 bis 15 Prozent des Praxiswerts) kann eine vollständige Barrierefreiheit nicht zwingend verlangt werden; alternative Zugangslösungen (z. B. Hausbesuche) sind dann akzeptabel.

Ärzteversichert empfiehlt, Barrierefreiheits-Investitionen als Modernisierungsmaßnahmen abzuschreiben und gleichzeitig auf Förderprogramme der KfW und Bundesländer zu achten.

Quellen

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