Die Beratungsdokumentation ist die schriftliche Aufzeichnung der Versicherungsberatung durch den Vermittler; sie ist nach § 61 VVG gesetzlich vorgeschrieben und für den Arzt als Versicherungsnehmer ein wichtiger Schutz.
Die Beratungsdokumentation ist Pflicht des Vermittlers und kostet den Arzt nichts; bei Verletzung der Dokumentationspflicht durch den Vermittler hat der Arzt Schadensersatzansprüche nach § 63 VVG. Ärzte verlieren durch fehlende Beratungsdokumentation im Streitfall jedoch den Nachweis über zugesagte Leistungen; dies kann Deckungslücken im Schadenfall bedeuten.
Hintergrund
Die gesetzlichen Anforderungen an die Beratungsdokumentation:
- § 61 VVG (Beratungspflicht): Der Vermittler muss Wünsche und Bedürfnisse des Versicherungsnehmers ermitteln; empfohlenen Versicherungsschutz begründen; all das schriftlich dokumentieren.
- § 62 VVG (Dokumentation): Der Rat muss vor Abschluss in Textform mitgeteilt werden; dem Arzt muss ausreichend Zeit gegeben werden, die Dokumentation zu prüfen.
- § 63 VVG (Schadensersatz): Verletzt der Vermittler die Beratungspflicht, haftet er dem Versicherungsnehmer für entstandenen Schaden.
Für Ärzte besonders wichtige Dokumentationsinhalte:
- Begründung der empfohlenen Deckungssummen
- Aufklärung über Ausschlussklauseln (z. B. für bestimmte Fachrichtungen in der BU)
- Nachweis der Aufnahme von Vorerkrankungen in die Risikoprüfung
Wann gilt das nicht?
Bei Online-Abschlüssen ohne persönliche Beratung (execution only) entfällt die Beratungsdokumentation; der Arzt bestätigt dabei, keine Beratung gewünscht zu haben. Dies ist bei komplexen Produkten wie BU-Versicherungen für Ärzte nicht empfehlenswert.
Ärzteversichert dokumentiert alle Beratungsgespräche vollständig und händigt Ärzten die Beratungsdokumentation vor Vertragsabschluss aus; dies ist der einzige Weg, Falschberatung rechtssicher zu vermeiden.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →