Die Vergütung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist im Tarifvertrag für Ärzte (TV-Ärzte Marburger Bund) geregelt; die Höhe richtet sich nach Stufe, Inanspruchnahme und Tageszeit.

Nach TV-Ärzte erhalten Assistenzärzte für einen Bereitschaftsdienst der Stufe B (bis 25 Prozent Inanspruchnahme) einen Stundenentgeltzuschlag von 15 bis 20 Euro; Stufe D (über 75 Prozent Inanspruchnahme) bringt 25 bis 35 Euro Stundenzuschlag. Ein 16-Stunden-Nacht- und Wochenenddienst erbringt damit 240 bis 560 Euro extra; monatlich kommen bei 2 bis 4 Diensten 600 bis 1.500 Euro brutto zusammen.

Hintergrund

Die rechtliche Grundlage der Bereitschaftsdienstvergütung:

  • TV-Ärzte (Marburger Bund): Der Tarifvertrag regelt Dienstarten, Stundensätze und Freizeitausgleich; gilt für Krankenhäuser, die den TV-Ärzte anwenden.
  • ArbZG-Konformität: Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit nach EuGH (Simap und Jaeger-Entscheidungen); maximal 48 Stunden wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit; mit Einwilligung des Arztes bis 60 Stunden möglich.
  • Dienstschwerpunkte: Stufe A (bis 15 Prozent Inanspruchnahme) bis Stufe D (über 75 Prozent); die Einstufung ist verhandelbar und beeinflusst die Vergütung erheblich.
  • Rufbereitschaft: Günstiger als Bereitschaftsdienst; Arzt muss innerhalb definierter Zeit erreichbar sein; nur tatsächliche Einsatzzeit wird vergütet.

Nicht-tarifgebundene Krankenhäuser können abweichende Regelungen treffen; Ärzte sollten ihren Arbeitsvertrag sorgfältig prüfen.

Wann gilt das nicht?

Niedergelassene Ärzte im KV-organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst (ambulanter Notdienst) erhalten keine Stundenvergütung nach TV-Ärzte, sondern Honorar nach KV-Abrechnungsregelungen; pro Dienst sind 100 bis 400 Euro möglich.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass Bereitschaftsdienste das Berufsunfähigkeitsrisiko erhöhen; die BU-Versicherung sollte das tatsächliche Berufsrisiko einschließlich Nachtdienste abbilden.

Quellen

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