Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist die häufigste Form der Praxiszusammenarbeit zwischen Ärzten; sie ermöglicht die gemeinsame Abrechnung und Kostenteilung bei gleichzeitig gemeinsamer Haftung.
Die Gründungskosten einer BAG belaufen sich auf 1.500 bis 5.000 Euro für Gesellschaftsvertrag, Notargebühren und KV-Genehmigung; dazu kommen 500 bis 2.000 Euro für die Anpassung bestehender Versicherungspolicen. Durch geteilte Praxiskosten (Miete, Personal, Geräte) sparen BAG-Partner typischerweise 20 bis 40 Prozent der Betriebskosten im Vergleich zur Einzelpraxis.
Hintergrund
Die BAG ist rechtlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnerschaftsgesellschaft:
- Gesellschaftsvertrag: Regelt Gewinnverteilung, Stimmrechte, Investitionsentscheidungen, Ausscheidensregelungen; Erstellung durch Fachanwalt für Medizinrecht kostet 1.000 bis 3.000 Euro; ein Notarvertrag ist bei Einbringung von Praxissubstanz zusätzlich nötig.
- KV-Genehmigung: Die Kassenärztliche Vereinigung muss die BAG genehmigen; der Antrag ist kostenlos; Bearbeitungsdauer 4 bis 12 Wochen.
- Haftung: Alle BAG-Partner haften gesamtschuldnerisch für berufliche Fehler; jeder Partner benötigt eine eigene Berufshaftpflicht und die BAG eine gemeinsame Betriebshaftpflicht.
- Steuervorteile: Gemeinsame Abrechnung ermöglicht bessere Ausschöpfung von Fallpauschalen; Gerätekosten werden gemeinsam abgeschrieben; Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG kann höher angesetzt werden.
Wichtige Vertragsklausel: Wettbewerbsverbot nach Ausscheiden aus der BAG für 1 bis 3 Jahre im definierten Einzugsgebiet schützt die verbleibenden Partner.
Wann gilt das nicht?
Ärzte verschiedener Fachrichtungen ohne inhaltliche Zusammenarbeit eignen sich besser für eine Praxisgemeinschaft (gemeinsame Räume, getrennte Abrechnung) statt einer BAG; die Haftungsrisiken in einer fachfremden BAG sind schwer kalkulierbar.
Ärzteversichert analysiert beim BAG-Eintritt die Versicherungssituation aller Partner und stellt sicher, dass Haftpflicht und Betriebsversicherungen nahtlos ineinandergreifen.
Quellen
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