Eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte kostet je nach Fachrichtung und Deckungssumme zwischen ca. 300 Euro (hausärztliche Allgemeinmedizin) und über 10.000 Euro jährlich (operative Fächer wie Neurochirurgie).
Hintergrund
Die ärztliche Berufshaftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht: Die Berufsordnungen aller Landesärztekammern verpflichten niedergelassene Ärzte zum Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes. Pflichtdeckungssummen liegen nach § 21 MBO-Ä bei mindestens 3 Millionen Euro je Schadensfall für Personenschäden. In der Praxis empfehlen Experten Deckungssummen von 5 bis 10 Millionen Euro. Operative Fachgebiete (Chirurgie, Orthopädie, Geburtshilfe) werden von Versicherern in höhere Risikoklassen eingestuft und entsprechend teurer bepreist. Angestellte Ärzte im Krankenhaus sind in der Regel über den Arbeitgeber mitversichert, tragen aber bei grober Fahrlässigkeit ggf. Regressrisiken.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Klinikärzte ohne eigene Zulassung benötigen keine eigenständige Berufshaftpflicht, solange der Träger eine institutionelle Deckung unterhält. Ärzte im Ruhestand ohne jede Tätigkeit müssen ebenfalls keine aktive Police vorhalten, sollten aber prüfen, ob Nachmeldefristen (Claims-made-Deckung) abgesichert sind.
Quellen
- Bundesärztekammer – Musterberufsordnung § 21
- GDV – Haftpflichtversicherung
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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