Die Berufsordnung für Ärzte kostet als Regelwerk selbst nichts – sie ist Bestandteil der Mitgliedschaft in der Landesärztekammer und wird kostenfrei bereitgestellt. Ihre Einhaltung verursacht jedoch indirekte Kosten, Verstöße können zu Bußgeldern bis 50.000 Euro führen.
Hintergrund
Jede Landesärztekammer erlässt auf Basis der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer (MBO-Ä) eine eigene Berufsordnung. Ärzte müssen z. B. alle fünf Jahre 250 Fortbildungspunkte (CME-Punkte) nachweisen – Fortbildungskosten betragen je nach Anbieter zwischen 50 und mehreren Hundert Euro pro Veranstaltung. Die Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung (§ 21 MBO-Ä) verursacht jährliche Prämien von mehreren Hundert bis über zehntausend Euro. Bei Verstößen gegen die Berufsordnung – etwa Verletzung der Schweigepflicht oder unzulässige Werbung – sind Geldbußen von bis zu 50.000 Euro möglich, hinzu kommen Anwalt- und Verfahrenskosten.
Wann gilt das nicht?
Ärzte im Ruhestand, die vollständig auf jede ärztliche Tätigkeit verzichten, unterliegen keiner aktiven Berufsordnungspflicht mehr und müssen weder CME-Punkte sammeln noch eine Berufshaftpflicht vorhalten. Ausnahmen gelten auch für Ärzte, die ausschließlich im Ausland tätig sind und dort keine deutsche Approbation nutzen.
Quellen
- Bundesärztekammer – Musterberufsordnung (MBO-Ä)
- Bundesärztekammer – Fortbildungspflicht
- BaFin – Pflichtversicherungen
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