Ein strukturiertes Beschwerdemanagement in der Arztpraxis kostet je nach Umfang zwischen 500 und 3.000 Euro jährlich – für Software, Mitarbeiterschulungen und die Einführung standardisierter Prozesse.

Einfache analoge Lösungen (Beschwerdebuch, Formular) sind nahezu kostenlos. Digitale Praxissoftware-Module für Beschwerdeerfassung kosten 200–600 Euro jährlich, externe QM-Beratung 800–2.000 Euro einmalig.

Hintergrund

Niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung sind nach § 135a SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen – dazu gehört auch das Beschwerdemanagement. Die KBV hat hierfür das Qualitätsmanagementsystem QEP entwickelt, dessen Einführung ca. 1.500–3.000 Euro für Beratung und Zertifizierung kostet. Praxen ohne externe Beratung kommen mit internen Ressourcen oft günstiger davon: Ein standardisiertes Beschwerdeformular, ein klarer Bearbeitungsprozess und jährliche Mitarbeiterschulungen (à ca. 100–300 Euro) reichen für kleinere Praxen häufig aus. Zusätzlich schützt ein gutes Beschwerdemanagement vor eskalierenden Haftpflichtfällen – ein echter Kostenvorteil.

Wann gilt das nicht?

Privatärzte ohne Kassenzulassung unterliegen nicht der QM-Pflicht nach § 135a SGB V, können aber freiwillig von strukturierten Prozessen profitieren. Krankenhäuser haben eigene gesetzliche QM-Anforderungen nach § 137 SGB V.

Quellen

Ärzteversichert informiert über Versicherungslösungen, die im Zusammenhang mit Patientenbeschwerden und Haftpflichtansprüchen relevant werden.

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