Ein strukturiertes Beschwerdemanagement in der Arztpraxis kostet je nach Umfang zwischen 500 und 3.000 Euro jährlich – für Software, Mitarbeiterschulungen und die Einführung standardisierter Prozesse.
Hintergrund
Niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung sind nach § 135a SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen – dazu gehört auch das Beschwerdemanagement. Die KBV hat hierfür das Qualitätsmanagementsystem QEP entwickelt, dessen Einführung ca. 1.500–3.000 Euro für Beratung und Zertifizierung kostet. Praxen ohne externe Beratung kommen mit internen Ressourcen oft günstiger davon: Ein standardisiertes Beschwerdeformular, ein klarer Bearbeitungsprozess und jährliche Mitarbeiterschulungen (à ca. 100–300 Euro) reichen für kleinere Praxen häufig aus. Zusätzlich schützt ein gutes Beschwerdemanagement vor eskalierenden Haftpflichtfällen – ein echter Kostenvorteil.
Wann gilt das nicht?
Privatärzte ohne Kassenzulassung unterliegen nicht der QM-Pflicht nach § 135a SGB V, können aber freiwillig von strukturierten Prozessen profitieren. Krankenhäuser haben eigene gesetzliche QM-Anforderungen nach § 137 SGB V.
Quellen
- KBV – Qualitätsmanagement in der Praxis
- SGB V § 135a – Verpflichtung zur Qualitätssicherung
- Bundesärztekammer – Patientenrechte und Beschwerden
Ärzteversichert informiert über Versicherungslösungen, die im Zusammenhang mit Patientenbeschwerden und Haftpflichtansprüchen relevant werden.
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