Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) kostet Ärzte je nach Durchführungsweg und Beitragshöhe zwischen 100 und 500 Euro monatlich aus eigener Tasche – steuerliche Förderung reduziert die Nettolast erheblich.

Im Jahr 2025 können bis zu 3.624 Euro jährlich steuerfrei in eine bAV per Entgeltumwandlung eingezahlt werden (8 % der Beitragsbemessungsgrenze West). Für angestellte Ärzte zahlt der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % Zuschuss.

Hintergrund

Niedergelassene Ärzte mit Angestellten und angestellte Klinikärzte können die bAV als steuerlich geförderten Altersvorsorgebaustein nutzen. Die häufigsten Durchführungswege sind Direktversicherung, Pensionszusage und Unterstützungskasse. Bei der Direktversicherung zahlt der Arbeitgeber (oder Arzt als Selbstständiger für sich als GmbH-Geschäftsführer) Beiträge in eine Lebens- oder Rentenversicherung ein. Die Verwaltungskosten der Police liegen je nach Anbieter bei 1–3 % der Beitragssumme. Für Ärzte im Versorgungswerk ist die bAV eine wichtige Ergänzung, da das Versorgungswerk nur eine Basisversorgung bietet – der Versorgungssatz beträgt oft 60–70 % des letzten Einkommens.

Wann gilt das nicht?

Selbstständige Ärzte ohne GmbH können keine Entgeltumwandlung nutzen und profitieren nur als Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter von der bAV. Für sie sind alternative Wege wie Rürup-Rente oder Versorgungswerk-Aufstockung oft sinnvoller.

Quellen

Ärzteversichert berät zu bAV-Modellen für Arztpraxen und MVZs und hilft, die Kombination aus Versorgungswerk und betrieblicher Vorsorge optimal zu gestalten.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →