Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) für Praxismitarbeiter kostet den Arbeitgeber zwischen 20 und 80 Euro pro Mitarbeiter und Monat – je nach Leistungsumfang und Tarif.

Basismodule (z. B. Zahnzusatz, Sehhilfen) kosten ab 20 Euro/Monat pro Mitarbeiter. Bis zu einem Arbeitgeberzuschuss von 50 Euro monatlich je Mitarbeiter bleibt die bKV steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).

Hintergrund

Die betriebliche Krankenversicherung ist ein zunehmend genutztes Instrument zur Mitarbeiterbindung in Arztpraxen, die im Wettbewerb um Medizinische Fachangestellte (MFA) stehen. Typische Leistungsbausteine sind Zahnersatzzuschüsse, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen und Chefarztbehandlung. Der steuerliche Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG gilt nur für Leistungen zur Gesundheitsförderung bis 600 Euro/Jahr – reine Zusatzkrankenversicherungsbeiträge fallen darunter, wenn die Pauschalierung nach § 40 EStG genutzt wird. Praxen mit fünf GKV-versicherten MFA zahlen für eine Basisabsicherung ca. 100–200 Euro monatlich gesamt. PKV-versicherte Mitarbeiter können separat über Zusatzbausteine abgedeckt werden.

Wann gilt das nicht?

Selbstständige Ärzte können keine bKV für sich selbst steuerlich als Betriebsausgabe ansetzen, nur für Angestellte. Minijobber profitieren eingeschränkt, da die Steuerfreiheit an ein reguläres Beschäftigungsverhältnis gebunden ist.

Quellen

Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der Auswahl von bKV-Tarifen, die als attraktives Benefit für MFA-Recruiting eingesetzt werden können.

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