Ein Betriebsrat in der Arztpraxis verursacht dem Praxisinhaber als Arbeitgeber jährliche Kosten von 2.000 bis 8.000 Euro – vor allem durch Freistellungen, Schulungsansprüche und Sachaufwand.

Ab 5 Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gewählt werden; ab 200 Mitarbeitern ist ein Mitglied vollständig freizustellen. Die häufigsten Kostenpositionen sind Schulungen (ca. 500–1.500 Euro/Jahr je Mitglied), Sitzungszeiten und Büromaterial.

Hintergrund

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gilt auch für Arztpraxen und MVZs. In einer Praxis mit 5 bis 20 Beschäftigten kann ein 1-köpfiger Betriebsrat gewählt werden. Der Arbeitgeber muss nach § 37 BetrVG die für Betriebsratstätigkeit erforderliche Arbeitszeit freistellen (bezahlt), notwendige Schulungen finanzieren und Büro sowie Kommunikationsmittel bereitstellen. Für eine Praxis mit 15 MFA bedeutet das realistisch 3–5 Stunden Freistellung pro Monat (bei MFA-Gehalt ca. 2.500 Euro brutto = ca. 75–125 Euro/Monat) sowie eine Grundschulung à 800–1.500 Euro alle 4 Jahre. Hinzu kommen ggf. anwaltliche Beratungskosten für den Betriebsrat, die der Arbeitgeber in begründeten Fällen tragen muss.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit weniger als 5 ständig beschäftigten Arbeitnehmern sind vom BetrVG ausgenommen. Selbstständige Ärzte, die allein ohne Angestellte tätig sind, benötigen keinen Betriebsrat. Freie Mitarbeiter (echte Honorarärzte) zählen nicht zur Belegschaft.

Quellen

Ärzteversichert informiert Praxisinhaber über Rechtsschutzversicherungen, die bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit dem Betriebsrat helfen.

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