Eine Betriebsschließungsversicherung mit Epidemieklausel für Arztpraxen kostet je nach Versicherungssumme und Deckungsumfang zwischen 300 und 1.500 Euro jährlich.
Hintergrund
Die Betriebsschließungsversicherung (BSV) greift, wenn Behörden eine Praxis aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) schließen und Betriebserlöse ausfallen. Für Arztpraxen umfasst die Versicherungssumme typischerweise den Tagesumsatz multipliziert mit der maximalen Schließungsdauer (z. B. 30 Tage). Vor 2020 lagen Prämien für eine Grunddeckung von 300.000 Euro bei 500–1.000 Euro/Jahr. Nach der Pandemie haben Versicherer die Epidemiedefinitionen erheblich eingeschränkt – viele Policen decken nur noch namentlich im IfSG gelistete Erreger, nicht jedoch neuartige Pandemie-Erreger ab. Praxen sollten daher genau prüfen, welche Erreger in ihrer Police gelistet sind.
Wann gilt das nicht?
Schließungen aufgrund von Baumängeln, Brandschutzproblemen oder Behördenanordnungen ohne IfSG-Bezug sind kein Fall der BSV, sondern der Betriebsunterbrechungsversicherung. Praxen in Gemeinschaftspraxen müssen prüfen, ob die Schließung der Gesamtpraxis oder nur eines Teilbereichs versichert ist.
Quellen
- GDV – Betriebsschließungsversicherung
- Bundesgesundheitsministerium – Infektionsschutzgesetz
- BaFin – Versicherungsaufsicht Betriebsschließung
Ärzteversichert vergleicht aktuelle BSV-Angebote und hilft, Lücken beim Epidemieschutz frühzeitig zu erkennen und zu schließen.
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