Brandschutz in der Arztpraxis verursacht jährliche Kosten von 300 bis 1.500 Euro für gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung, Wartung und Unterweisungen.
Hintergrund
Arztpraxen sind als Arbeitsstätten nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und dem Landesbaurecht brandschutztechnisch geregelt. Mindestpflichten umfassen: ausreichend Feuerlöscher (mindestens 1 je 600 m² nach ASR A2.2), gekennzeichnete Fluchtwege, Brandschutzunterweisungen mindestens einmal jährlich sowie ein Brandschutzkonzept bei größeren Praxen. Die Unterweisung kostet intern kaum etwas, externe Brandschutzbeauftragte berechnen 500–1.500 Euro für Erstbegehung und Dokumentation. Für Praxen in gemieteten Räumen ist zu klären, welche Maßnahmen der Vermieter trägt. In Krankenhäusern und größeren Gesundheitszentren gelten verschärfte Sonderbauvorschriften.
Wann gilt das nicht?
Rein telemedizinisch tätige Ärzte ohne Patientenverkehr im Home-Office unterliegen anderen (privaten) Brandschutzregeln. Vermieter tragen nach dem Mietrecht oft die Basisausstattung wie Rauchmelder.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit – Arbeitsstättenverordnung
- Bundesärztekammer – Praxisausstattung und Sicherheit
- GDV – Feuer- und Inventarversicherung
Ärzteversichert hilft, die Praxisinhaltsversicherung und Feuerversicherung optimal auf den gesetzlichen Brandschutzstandard abzustimmen.
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