Brandschutz in der Arztpraxis kostet in der laufenden Unterhaltung 300 bis 1.500 Euro jährlich – für Feuerlöscher, Sicherheitsbeleuchtung, Wartungsverträge und jährliche Mitarbeiterunterweisungen.
Hintergrund
Arztpraxen als öffentlich zugängliche Arbeitsstätten mit regelmäßigem Patientenverkehr unterliegen den Vorgaben der ArbStättV sowie den Landesbauordnungen. Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre durch einen Fachbetrieb gewartet werden (ca. 30–50 Euro je Gerät und Wartung). Notausgangs- und Rettungszeichenleuchten kosten in der Anschaffung 80–200 Euro je Leuchte. Rauchmelder sind in Praxisräumen nach den meisten Landesvorschriften Pflicht. Für Praxen ab ca. 10 Mitarbeitern empfiehlt sich ein externer Brandschutzbeauftragter (Jahreskosten ca. 500–1.500 Euro). Verstöße können neben Bußgeldern auch den Versicherungsschutz in der Gebäude- und Inventarversicherung gefährden.
Wann gilt das nicht?
Für telemedizinische oder rein beratende Tätigkeiten im Homeoffice gelten andere Vorschriften (Wohnraumrecht). Mieter einer Praxis können einige Pflichten vertraglich auf den Vermieter übertragen, müssen dies aber ausdrücklich vereinbaren.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit – Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- GDV – Feuerversicherung und Prävention
- KBV – Praxisausstattung
Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber beim Aufbau eines vollständigen Praxisversicherungskonzepts einschließlich Inventar- und Feuerversicherung.
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