Die PKV erstattet Brillen und Kontaktlinsen je nach Tarif mit 100 bis 600 Euro alle ein bis zwei Jahre – ein klarer Vorteil gegenüber der GKV, die für Erwachsene ab 18 Jahren keine Sehhilfen mehr bezahlt.
Hintergrund
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten nach § 33 SGB V Sehhilfen nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr oder bei hochgradiger Sehschwäche (Glasstärke ab ±6 Dioptrien). PKV-Versicherte profitieren vom vereinbarten Leistungskatalog ihres Tarifs: Standard-Tarife der großen PKV-Anbieter sehen Sehhilfen-Erstattungen von 100–250 Euro vor, Premiumtarife bis 500–600 Euro. Kontaktlinsen werden häufig bis zu einer anderen Höchstgrenze (z. B. 150 Euro/Jahr) erstattet. Für Ärzte als überwiegend PKV-Versicherte lohnt sich ein Tarifvergleich beim Abschluss: Die Differenz zwischen günstigstem und bestem Sehhilfentarif beträgt oft 50–100 Euro monatliche Mehrprämie – und kann sich bei regelmäßigem Brillentausch (alle 2–3 Jahre) amortisieren.
Wann gilt das nicht?
Bei Luxusbrillen (Designer-Fassungen, Premium-Gläser) übernimmt die PKV nur den medizinisch notwendigen Anteil bis zur vereinbarten Höchstgrenze. Laseroperationen (LASIK) sind meist gesondert versichert oder nur in bestimmten Tarifstufen enthalten.
Quellen
- PKV-Verband – Leistungsübersicht
- SGB V § 33 – Hilfsmittel
- Bundesgesundheitsministerium – GKV Leistungen
Ärzteversichert vergleicht PKV-Tarife für Ärzte und zeigt auf, welche Sehhilfenleistungen in den empfohlenen Tarifen enthalten sind.
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