Die BU-Antragstellung für Ärzte verursacht in der Regel keine direkten Kosten – spezialisierte Maklerberatung ist provisionsvergütet. Anwaltliche Unterstützung bei komplexen Gesundheitsfragen kann 500 bis 3.000 Euro kosten.

Ein guter BU-Berater kostet Ärzte beim Neuabschluss nichts (Provisionsmodell). Im Leistungsfall oder bei komplizierter Vorerkrankungsgeschichte entstehen Kosten für spezialisierte Rechtsanwälte oder Gutachter von 1.000–3.000 Euro.

Hintergrund

Beim Neuabschluss einer BU-Versicherung wird der Versicherungsmakler durch eine Abschlusscourtage vergütet (typisch: 4–6 % der Beitragssumme des Vertrags), die der Versicherer zahlt – für den Arzt fallen keine direkten Beratungskosten an. Der aufwendige Teil ist die Gesundheitsprüfung: Vorerkrankungen müssen korrekt und vollständig angegeben werden, andernfalls riskiert der Arzt Anfechtung im Leistungsfall wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Bei komplexer Vorerkrankungsgeschichte empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage beim Versicherer über den Makler, die ebenfalls kostenfrei ist. Im Leistungsfall – wenn BU beantragt wird – können spezialisierte BU-Anwälte hinzugezogen werden; deren Honorare nach RVG beginnen bei ca. 800 Euro und steigen mit dem Streitwert.

Wann gilt das nicht?

Direkte Abschlüsse ohne Makler (z. B. online) sind kostenlos, verzichten aber auf individuelle Beratung. In manchen Tarifen (Nettotarife/Honorartarife) zahlt der Arzt den Berater direkt per Stundenhonorar (80–200 Euro/h), spart aber Courtage in der Prämie.

Quellen

Ärzteversichert begleitet Ärzte durch den gesamten BU-Antragsprozess – kostenlos, unverbindlich und mit Fokus auf arztspezifische Klauseln.

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