Augenleiden können die Prämie einer BU-Versicherung für Ärzte um 20 bis 100 % erhöhen oder zu einem Ausschluss für augenbedingte Berufsunfähigkeit führen.

Leichte Kurzsichtigkeit bis -6 Dioptrien wird von den meisten Versicherern ohne Aufschlag akzeptiert. Fortgeschrittene Makuladegeneration, Glaukom oder Netzhautablösung in der Vorgeschichte führen hingegen häufig zu erheblichen Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen.

Hintergrund

Ärzte sind in ihrer Berufsausübung stark auf gutes Sehvermögen angewiesen – besonders in operativen Fächern, der Radiologie oder der Ophthalmologie. Versicherer prüfen daher Augenerkrankungen in der Gesundheitsprüfung sehr genau. Einfache Refraktionsfehler (Kurz-/Weitsichtigkeit, Astigmatismus) ohne Komplikationen gelten als normales Risiko. Chronische Erkrankungen wie Glaukom, Makuladegeneration oder schwere Hornhautprobleme können Risikozuschläge von 25–100 % auslösen oder einen Ausschluss für „Sehbeeinträchtigungen" bedeuten. In diesem Fall würde eine durch das Augenleiden verursachte BU nicht entschädigt. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen spezialisierten BU-Berater hilft, den Markt vorab zu sondieren.

Wann gilt das nicht?

Wer bereits eine BU-Versicherung ohne Ausschlüsse abgeschlossen hat und danach ein Augenleiden entwickelt, profitiert vom Bestandsschutz – der Ausschluss gilt nur bei Neuabschlüssen nach Diagnosestellung.

Quellen

Ärzteversichert führt für Ärzte mit Vorerkrankungen anonyme Risikovoranfragen bei mehreren BU-Versicherern durch, um die besten Konditionen zu ermitteln.

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