Augenleiden können die Prämie einer BU-Versicherung für Ärzte um 20 bis 100 % erhöhen oder zu einem Ausschluss für augenbedingte Berufsunfähigkeit führen.
Hintergrund
Ärzte sind in ihrer Berufsausübung stark auf gutes Sehvermögen angewiesen – besonders in operativen Fächern, der Radiologie oder der Ophthalmologie. Versicherer prüfen daher Augenerkrankungen in der Gesundheitsprüfung sehr genau. Einfache Refraktionsfehler (Kurz-/Weitsichtigkeit, Astigmatismus) ohne Komplikationen gelten als normales Risiko. Chronische Erkrankungen wie Glaukom, Makuladegeneration oder schwere Hornhautprobleme können Risikozuschläge von 25–100 % auslösen oder einen Ausschluss für „Sehbeeinträchtigungen" bedeuten. In diesem Fall würde eine durch das Augenleiden verursachte BU nicht entschädigt. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen spezialisierten BU-Berater hilft, den Markt vorab zu sondieren.
Wann gilt das nicht?
Wer bereits eine BU-Versicherung ohne Ausschlüsse abgeschlossen hat und danach ein Augenleiden entwickelt, profitiert vom Bestandsschutz – der Ausschluss gilt nur bei Neuabschlüssen nach Diagnosestellung.
Quellen
- BaFin – Berufsunfähigkeitsversicherung Risikoprüfung
- GDV – Leistungsstatistik BU
- VVG – Vorvertragliche Anzeigepflicht § 19
Ärzteversichert führt für Ärzte mit Vorerkrankungen anonyme Risikovoranfragen bei mehreren BU-Versicherern durch, um die besten Konditionen zu ermitteln.
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