Chirurgen mit Handverletzungen in der Vorgeschichte müssen bei der BU-Versicherung mit Risikozuschlägen von 25 bis 150 % oder Leistungsausschlüssen für handbedingte Berufsunfähigkeit rechnen.

Für Chirurgen ist die Skalpell-Klausel (auch Operateur-Klausel) besonders relevant: Sie greift, wenn ausschließlich die Operationsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist – unabhängig ob 50 % BU-Schwelle erreicht ist. Dieses Add-on kostet 5–15 % Mehrprämie.

Hintergrund

Die Hände sind das wichtigste Werkzeug eines Chirurgen. Selbst eine leichte Sehnenverletzung, Arthrose oder neurologische Einschränkung kann die Operationsfähigkeit dauerhaft beenden – auch wenn der Arzt noch andere ärztliche Tätigkeiten ausüben könnte. Die klassische BU greift erst ab 50 % Berufsunfähigkeit; ohne Skalpell-Klausel könnte der Versicherer argumentieren, der Arzt sei zwar nicht mehr operationsfähig, aber noch zu 60 % berufsfähig (z. B. als beratender Arzt). Handchirurgisch relevante Vorerkrankungen – Dupuytren, Karpaltunnel-Syndrom, Sehnenverletzungen – führen bei der Risikoprüfung regelmäßig zu Aufschlägen oder Ausschlüssen. Anonyme Voranfragen über spezialisierte Makler sind für betroffene Chirurgen unbedingt empfehlenswert.

Wann gilt das nicht?

Chirurgen, die bereits in einer Wechsel- oder Ergänzungsposition (z. B. Chefarzt mit hauptsächlich administrativer Tätigkeit) tätig sind, haben ein geringeres Risikoprofil und kommen ggf. ohne Aufschlag aus.

Quellen

Ärzteversichert ist auf BU-Lösungen für Chirurgen spezialisiert und kennt die Versicherer, die Skalpell-Klauseln ohne hohe Aufschläge anbieten.

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