Psychische Vorerkrankungen führen bei der BU-Antragstellung von Ärzten häufig zu Risikozuschlägen zwischen 50 und 200 % oder zu einem vollständigen Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen.

Psychische Erkrankungen sind mit über 30 % die häufigste Ursache für BU bei Ärzten. Versicherer reagieren auf Therapien, Diagnosen wie Depression oder Burnout mit erheblichen Aufschlägen – eine vollständige Gesundheitsprüfung und frühzeitiger Abschluss sind entscheidend.

Hintergrund

Ärzte haben ein statistisch erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen: Schätzungen zufolge leidet rund jeder vierte Arzt im Laufe seines Berufslebens unter einer behandlungsbedürftigen psychischen Belastung. Versicherer stufen alle Antragsteller mit dokumentierter psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung in höhere Risikoklassen ein. Bei leichteren Episoden (einmalige Kurzzeittherapie, länger als 5 Jahre zurückliegend) vergeben manche Versicherer einen Zuschlag von 25–50 %. Länger andauernde Depressionen, stationäre Aufenthalte oder Medikation können zu 100–200 % Aufschlag oder Ausschluss führen. Wichtig: falsche oder unvollständige Angaben führen im Leistungsfall zur Anfechtung – anwaltliche Beratung vor Antragstellung ist bei Unsicherheit sinnvoll.

Wann gilt das nicht?

Wer eine BU vor Beginn der psychischen Erkrankung abgeschlossen hat, genießt Bestandsschutz. Bei Abschlüssen im Studium oder frühen Berufseinsteig vor eventuellen Erkrankungen ist das Risikoprofil am günstigsten.

Quellen

Ärzteversichert begleitet Ärzte mit psychischen Vorerkrankungen diskret durch die Risikovoranfrage und findet Versicherer mit den fairsten Konditionen.

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