Arztspezifische BU-Klauseln kosten je nach Klauseltyp zwischen 5 und 20 % Mehrprämie auf die Grundpolice – sind aber für bestimmte Fachrichtungen unverzichtbar.
Hintergrund
Standard-BU-Policen sind für die Berufsrisiken von Ärzten oft nicht ausreichend. Folgende Klauseln sind für Mediziner besonders relevant: Die Infektionsklausel greift bei behördlichem Tätigkeitsverbot wegen einer berufsbedingten Infektionskrankheit (Mehrprämie ca. 5–15 %). Die Skalpell-/Operateur-Klausel zahlt, wenn ausschließlich die Operationsfähigkeit wegfällt, ohne dass die 50-%-BU-Schwelle erreicht ist (Mehrprämie ca. 5–10 %). Die Dienstunfähigkeitsklausel ist für beamtete Ärzte relevant und erkennt eine amtlich festgestellte Dienstunfähigkeit als Versicherungsfall an. Die Nachversicherungsgarantie erlaubt Rentenerhöhungen ohne neue Gesundheitsprüfung bei Heirat, Geburt oder Niederlassung. Nicht jeder Versicherer bietet alle Klauseln an – ein Vergleich ist essenziell.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in rein administrativen Rollen (z. B. Ärztlicher Direktor ohne Patientenkontakt) benötigen Infektions- oder Operateur-Klausel selten. In diesen Fällen kann auf die Mehrprämie verzichtet werden.
Quellen
Ärzteversichert analysiert, welche Klauseln für Ihre Fachrichtung und Tätigkeitsform unverzichtbar sind, und vergleicht Tarife entsprechend.
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