Im BU-Leistungsfall entstehen für Ärzte Nebenkosten von 500 bis 5.000 Euro für medizinische Gutachten und anwaltliche Unterstützung – hinzu kommen Wartezeiten von 3 bis 6 Monaten bis zur ersten Rentenzahlung.
Hintergrund
Im Leistungsfall muss der Arzt gegenüber dem Versicherer nachweisen, dass er zu mindestens 50 % berufsunfähig ist – bezogen auf die zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit. Dazu sind ärztliche Atteste, Befundberichte und ggf. ein Gutachten eines unabhängigen Mediziners nötig. Kosten für diese Unterlagen (Atteste: 20–100 Euro je Dokument, Gutachten: 500–2.500 Euro) trägt zunächst der Antragsteller. Lehnt der Versicherer den Antrag ab, kann ein BU-spezialisierter Rechtsanwalt Widerspruch einlegen; Anwaltskosten nach RVG richten sich nach dem Streitwert (BU-Rente × 12 Monate × verbleibende Laufzeit) und liegen oft bei 1.500–5.000 Euro. Rechtschutzversicherungen mit Berufsrechtsschutz können diese Kosten übernehmen.
Wann gilt das nicht?
Versicherer, die rasch und kulant zahlen, erzeugen keine hohen Nebenkosten. Gute Tarife mit verbraucherfreundlichen Bedingungen und klaren Definitionen reduzieren Streitrisiken erheblich.
Quellen
- BaFin – BU Leistungsfall und Streit
- GDV – BU-Leistungen in Deutschland
- VVG § 28 – Obliegenheiten im Versicherungsfall
Ärzteversichert empfiehlt Tarife mit transparenten Leistungsdefinitionen und begleitet Sie im Leistungsfall mit einem Netzwerk aus BU-spezialisierten Anwälten.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →