Im BU-Leistungsfall entstehen für Ärzte Nebenkosten von 500 bis 5.000 Euro für medizinische Gutachten und anwaltliche Unterstützung – hinzu kommen Wartezeiten von 3 bis 6 Monaten bis zur ersten Rentenzahlung.

Die BU-Prüfung durch den Versicherer ist umfangreich: Ärzte müssen Atteste, Gutachten und ärztliche Berichte einreichen. Lehnt der Versicherer ab, empfiehlt sich ein auf BU spezialisierter Anwalt – die Erfolgsquote liegt bei fachkundiger Begleitung deutlich höher.

Hintergrund

Im Leistungsfall muss der Arzt gegenüber dem Versicherer nachweisen, dass er zu mindestens 50 % berufsunfähig ist – bezogen auf die zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit. Dazu sind ärztliche Atteste, Befundberichte und ggf. ein Gutachten eines unabhängigen Mediziners nötig. Kosten für diese Unterlagen (Atteste: 20–100 Euro je Dokument, Gutachten: 500–2.500 Euro) trägt zunächst der Antragsteller. Lehnt der Versicherer den Antrag ab, kann ein BU-spezialisierter Rechtsanwalt Widerspruch einlegen; Anwaltskosten nach RVG richten sich nach dem Streitwert (BU-Rente × 12 Monate × verbleibende Laufzeit) und liegen oft bei 1.500–5.000 Euro. Rechtschutzversicherungen mit Berufsrechtsschutz können diese Kosten übernehmen.

Wann gilt das nicht?

Versicherer, die rasch und kulant zahlen, erzeugen keine hohen Nebenkosten. Gute Tarife mit verbraucherfreundlichen Bedingungen und klaren Definitionen reduzieren Streitrisiken erheblich.

Quellen

Ärzteversichert empfiehlt Tarife mit transparenten Leistungsdefinitionen und begleitet Sie im Leistungsfall mit einem Netzwerk aus BU-spezialisierten Anwälten.

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