Die BU-Tarifauswahl kostet Ärzte vor allem Zeit für den Vergleich – die Prämienunterschiede zwischen dem teuersten und günstigsten leistungsstarken Tarif betragen häufig 30 bis 80 % für identischen Schutz.

Nicht der günstigste Tarif ist der beste, sondern der mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für die eigene Fachrichtung. Entscheidend sind: Berufsunfähigkeitsdefinition, Verzicht auf abstrakte Verweisung, arztspezifische Klauseln und Finanzstärke des Versicherers.

Hintergrund

Beim BU-Tarifvergleich für Ärzte sind folgende Kriterien ausschlaggebend: (1) Berufsunfähigkeitsdefinition: Die Police muss auf die zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit abstellen und auf abstrakte Verweisung verzichten. (2) Arztspezifische Klauseln: Infektionsklausel, Operateur-Klausel, Nachversicherungsgarantie (siehe separate FAQs). (3) Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit: Einige Tarife stunden Prämien bei kurzfristiger Erwerbslosigkeit. (4) Finanzstärke und Rating: Nur Versicherer mit Solvabilitätsquote über 180 % bieten langfristige Stabilität. (5) Prämie: Preisunterschiede zwischen Tarifen gleicher Leistungsstufe betragen 30–80 %; für einen 33-jährigen Allgemeinarzt mit 3.000 Euro BU-Rente bedeutet das 50–100 Euro monatliche Differenz über 30 Jahre.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr kurzem Restlaufzeit (unter 5 Jahren) lohnt ein aufwendiger Tarifwechsel oft nicht mehr. Ärzte mit komplexen Vorerkrankungen sollten weniger auf den Preis als auf die Annahmemöglichkeiten schauen.

Quellen

Ärzteversichert erstellt für jeden Arzt einen individuellen Tarifvergleich unter Berücksichtigung von Fachrichtung, Alter und gewünschten Klauseln.

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