Die BU-Tarifauswahl kostet Ärzte vor allem Zeit für den Vergleich – die Prämienunterschiede zwischen dem teuersten und günstigsten leistungsstarken Tarif betragen häufig 30 bis 80 % für identischen Schutz.
Hintergrund
Beim BU-Tarifvergleich für Ärzte sind folgende Kriterien ausschlaggebend: (1) Berufsunfähigkeitsdefinition: Die Police muss auf die zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit abstellen und auf abstrakte Verweisung verzichten. (2) Arztspezifische Klauseln: Infektionsklausel, Operateur-Klausel, Nachversicherungsgarantie (siehe separate FAQs). (3) Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit: Einige Tarife stunden Prämien bei kurzfristiger Erwerbslosigkeit. (4) Finanzstärke und Rating: Nur Versicherer mit Solvabilitätsquote über 180 % bieten langfristige Stabilität. (5) Prämie: Preisunterschiede zwischen Tarifen gleicher Leistungsstufe betragen 30–80 %; für einen 33-jährigen Allgemeinarzt mit 3.000 Euro BU-Rente bedeutet das 50–100 Euro monatliche Differenz über 30 Jahre.
Wann gilt das nicht?
Bei sehr kurzem Restlaufzeit (unter 5 Jahren) lohnt ein aufwendiger Tarifwechsel oft nicht mehr. Ärzte mit komplexen Vorerkrankungen sollten weniger auf den Preis als auf die Annahmemöglichkeiten schauen.
Quellen
- BaFin – BU Produktinformationen
- GDV – Verbraucherinformation BU
- VVG – Informationspflichten Versicherer
Ärzteversichert erstellt für jeden Arzt einen individuellen Tarifvergleich unter Berücksichtigung von Fachrichtung, Alter und gewünschten Klauseln.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →