Eine BU-Versicherung für Zahnärzte kostet typischerweise zwischen 150 und 500 Euro pro Monat, abhängig von Eintrittsalter, vereinbarter Rente, Laufzeit und Vorerkrankungen.

Zahnärzte zahlen für eine monatliche BU-Rente von 3.000 Euro je nach Alter zwischen ca. 150 Euro (25 Jahre) und 400 Euro (45 Jahre) monatlichen Beitrag. Die genaue Prämie hängt stark vom Anbieter und dem Gesundheitszustand beim Abschluss ab.

Hintergrund

Zahnärzte gelten versicherungsmedizinisch als Berufsgruppe mit erhöhtem Risiko für feinmotorische Einschränkungen. Erkrankungen der Hände, Finger, der Schulter oder des Rückens können zur Berufsunfähigkeit führen, ohne dass eine vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Versicherer bewerten dieses sogenannte Fingerfähigkeitsrisiko unterschiedlich, was zu erheblichen Prämienunterschieden führt.

Maßgeblich für die Beitragskalkulation ist neben dem Eintrittsalter die vereinbarte Rentenhöhe. Empfohlen wird eine monatliche BU-Rente von mindestens 60 Prozent des Nettoeinkommens; bei niedergelassenen Zahnärzten mit Praxisdarlehen sollte dieser Wert höher angesetzt werden. Für eine monatliche Absicherung von 5.000 Euro können bei einem 40-jährigen Zahnarzt Bruttobeiträge von 400 bis 700 Euro anfallen.

Die Vertragslaufzeit bis zum 67. Lebensjahr (Regelaltersgrenze) ist Standard. Bei zahnärztlichen Versorgungswerken endet die gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit oft bei wenigen hundert Euro monatlich, was den Bedarf an privatem Schutz unterstreicht.

Ärzteversichert vergleicht gezielt Tarife für zahnärztliche Berufsbilder und achtet dabei auf praxisrelevante Klauseln wie die abstrakte Verweisbarkeit und Nachversicherungsoptionen.

Wann gilt das nicht?

Wer zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits an Erkrankungen der Hände oder des Bewegungsapparates leidet, erhält häufig Risikoausschlüsse oder muss Risikozuschläge akzeptieren. Zahnärzte in Teilzeitanstellung mit geringem Einkommen können unter Umständen eine niedrigere BU-Rente vereinbaren und damit den Beitrag deutlich senken. Beamtete Hochschulzahnärzte mit Dienstunfähigkeitsklausel haben teils andere Anforderungen an den Tarif.

Quellen

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