Die passende BU-Versicherungssumme ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen abzüglich laufender Verpflichtungen; als Faustregel gilt mindestens 60 bis 80 Prozent des Nettogehalts.

Ärzte sollten eine monatliche BU-Rente von mindestens 3.000 bis 5.000 Euro absichern. Wer ein Praxisdarlehen bedient oder Praxiskosten auch im Leistungsfall weiterlaufen, benötigt häufig 6.000 Euro oder mehr.

Hintergrund

Ausgangspunkt der Berechnung ist das aktuelle monatliche Nettoeinkommen. Davon werden fixe Ausgaben wie Miete, Kreditraten und laufende Praxiskosten subtrahiert. Das verbleibende Existenzminimum ergibt den Mindestbedarf. Da die BU-Rente im Leistungsfall als Einnahme versteuert wird (Ertragsanteilsbesteuerung), sollte ein Puffer von rund 20 Prozent eingerechnet werden.

Für Assistenzärzte mit einem Bruttogehalt von 5.500 Euro monatlich empfehlen Verbraucherschützer eine BU-Rente von mindestens 2.500 Euro. Niedergelassene Ärzte mit einem Praxisgewinn von 10.000 Euro netto sollten mindestens 5.000 bis 6.000 Euro absichern, um laufende Verbindlichkeiten und den Lebensunterhalt zu decken.

Versorgungswerke zahlen bei voller Berufsunfähigkeit im Schnitt weniger als 2.000 Euro monatlich; diese Lücke muss die private BU schließen. Wichtig: Die vereinbarte Rente kann nach Abschluss nur begrenzt erhöht werden; Nachversicherungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung sind daher besonders wertvoll.

Ärzteversichert unterstützt Mediziner dabei, die passende Rentenhöhe für ihre individuelle Einkommenssituation zu ermitteln und vergleicht Tarife mit flexiblen Nachversicherungsklauseln.

Wann gilt das nicht?

Wer bereits über ein substanzielles Vermögen verfügt oder staatliche Leistungen wie eine Dienstunfähigkeitspension erhält, kann die BU-Rente entsprechend niedriger kalkulieren. Auch Ärzte kurz vor dem Ruhestand benötigen keine hohe Laufzeit und können die Rentenhöhe anpassen.

Quellen

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