Eine Bürgschaft für Ärzte kostet je nach Kreditinstitut und Bonität zwischen 0,5 und 2 Prozent des verbürgten Betrags pro Jahr als Avalprovision.
Bei einem Praxiskredit von 200.000 Euro fallen jährlich 1.000 bis 4.000 Euro Avalgebühr an. Bürgschaftsbanken der Länder bieten speziell für Heilberufler vergünstigte Konditionen und können bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags absichern.
Hintergrund
Ärzte benötigen Bürgschaften vor allem bei Praxisgründungen, Praxisübernahmen und der Anmietung von Praxisräumen. Banken verlangen eine Bürgschaft, wenn die eigenen Sicherheiten des Arztes, etwa Immobilien oder Eigenkapital, nicht ausreichen. In diesen Fällen treten entweder private Bürgen oder staatliche Bürgschaftsbanken ein.
Die Bürgschaftsbanken der Länder fördern gezielt Heilberufler; in vielen Bundesländern können Ärzte Bürgschaften von bis zu 1,25 Millionen Euro erhalten. Die Bearbeitungsgebühr beträgt einmalig etwa 1 Prozent der Bürgschaftssumme, die laufende Provision liegt bei 0,8 bis 1,2 Prozent pro Jahr.
Ohne Bürgschaft vergeben Banken Praxiskredite häufig nur zu höheren Zinsen oder mit einem geringeren Kreditbetrag. Eine Bürgschaft kann daher wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn sie den Zinssatz des Hauptkredits um mehr als die Avalkosten senkt.
Ärzteversichert empfiehlt, im Rahmen der Praxisfinanzierung alle Sicherheitenoptionen zu prüfen und die Gesamtkosten inklusive Bürgschaftsprovisionen zu vergleichen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit ausreichend Eigenkapital (mindestens 20 bis 30 Prozent des Investitionsbetrags) kommen in der Regel ohne Bürgschaft aus. Bei sehr guter Bonität und einem etablierten Kreditverhältnis zur Bank erübrigen sich Avalgebühren oft vollständig.
Quellen
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