Ein Chefarztvertrag regelt neben dem Beschäftigungsverhältnis vor allem die Vergütung, das Liquidationsrecht und besondere Nebenbedingungen; das Grundgehalt liegt typischerweise zwischen 12.000 und 20.000 Euro brutto monatlich.
Das Gesamteinkommen eines Chefarztes setzt sich aus Grundgehalt, Liquidationserlösen aus Wahlleistungen und ggf. Erfolgsprämien zusammen. Zusammen können jährliche Gesamteinkünfte von 200.000 bis über 500.000 Euro erreicht werden.
Hintergrund
Chefarztverträge werden in der Regel als befristete oder unbefristete Dienstverträge geschlossen, nicht als Arbeitsverträge. Damit entfällt der Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes, jedoch gelten besondere Abfindungsregelungen. Das Grundgehalt richtet sich nach Fachrichtung, Krankenhausgröße und Region; in der Maximalversorgung liegt es oft über 15.000 Euro monatlich.
Das Liquidationsrecht ermöglicht dem Chefarzt, Wahlleistungspatienten privat abzurechnen. Je nach Klinik und Fachgebiet generieren diese Erlöse weitere 50.000 bis 200.000 Euro jährlich. Manche Häuser haben auf das Liquidationsrecht verzichtet und zahlen stattdessen eine höhere Grundvergütung oder Fallpauschalen.
Wichtige Nebenbestandteile des Chefarztvertrags sind: Regelung der Nebentätigkeit, Forschungs- und Publikationsfreiheit, Dienstwagen und betriebliche Altersversorgung. Letztere ist besonders relevant, da Chefärzte häufig aus dem Versorgungswerk ausscheiden und eigene Vorsorge treffen müssen.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass Chefärzte aufgrund ihrer besonderen Vertragsstellung eine individuelle Absicherung gegen Haftungsrisiken und Einkommensausfall benötigen.
Wann gilt das nicht?
Leitende Oberärzte und W3-Professoren haben teils ähnliche Vergütungsstrukturen, aber keine klassischen Chefarztverträge. An Universitätskliniken gelten die Regelungen der jeweiligen Landesbesoldungsordnung.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesministerium der Finanzen
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