Crowdinvesting ermöglicht Ärzten Investments ab 500 Euro in Unternehmen, Immobilienprojekte oder Startups mit erwarteten Renditen von 4 bis 9 Prozent jährlich; das Totalverlustrisiko ist real und regulatorisch anerkannt.
Crowdinvestings sind Nachrangdarlehen ohne Einlagensicherung. Im Insolvenzfall des Emittenten erleiden Anleger typischerweise einen Totalverlust. Für Ärzte eignet sich diese Anlageform daher allenfalls für einen kleinen Teil des Gesamtvermögens.
Hintergrund
Crowdinvesting-Plattformen unterliegen seit dem Kleinanlegerschutzgesetz (2015) verschärften Prospektpflichten und Warnhinweisen. Anleger müssen ab 1.000 Euro Selbstauskunft über ihr Einkommen und Vermögen geben; ab 10.000 Euro wird ein genehmigter Prospekt benötigt.
Die Plattformen berechnen für den Emittenten Provisionen von 3 bis 8 Prozent des eingeworbenen Kapitals; für den Investor fallen in der Regel keine direkten Kosten an. Rendite und Laufzeit variieren stark: Immobilien-Crowdinvesting läuft oft 12 bis 36 Monate, Startup-Beteiligungen 5 bis 10 Jahre.
Für Ärzte als gut verdienende Anleger empfiehlt sich eine Diversifikation über mehrere Projekte. Das maximale Engagement sollte 5 Prozent des liquiden Vermögens nicht übersteigen, da Crowdinvestings keine Absicherung über den Einlagensicherungsfonds genießen.
Ärzteversichert empfiehlt, alternative Anlageformen wie Crowdinvesting stets im Kontext einer vollständigen Finanzplanung zu bewerten.
Wann gilt das nicht?
Qualifizierte Anleger (Institutionelle oder Ärzte mit entsprechendem Nachweis) können höhere Beträge investieren und haben Zugang zu professionellen Informationsmemorandums. Steuerlich werden Zinsen aus Crowdinvesting als Kapitalerträge versteuert (Abgeltungsteuer 25 Prozent plus Soli).
Quellen
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