Eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) für Praxisinhaber und Ärzte in leitenden Funktionen kostet zwischen 500 und 3.000 Euro jährlich, abhängig von Umsatz, Gesellschaftsform und Deckungssumme.
D&O-Versicherungen schützen Ärzte in Geschäftsführerpositionen einer Praxis-GmbH oder eines MVZ vor persönlicher Haftung für Managemententscheidungen. Deckungssummen von 1 bis 5 Millionen Euro sind für mittelgroße Praxen üblich.
Hintergrund
Sobald ein Arzt als Geschäftsführer einer GmbH tätig ist, haftet er nach § 43 GmbHG persönlich für Sorgfaltspflichtverletzungen. Das betrifft Entscheidungen wie Investitionen, Personalführung, Vertragsabschlüsse oder die Einhaltung von Compliance-Anforderungen. Fehler können zu Schadensersatzforderungen führen, die das Privatvermögen des Arztes gefährden.
Die D&O-Versicherung übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung und eventuelle Schadensersatzzahlungen. Für eine Praxis-GmbH mit einem Jahresumsatz von 500.000 Euro liegt der Jahresbeitrag meist bei 800 bis 1.500 Euro bei einer Deckungssumme von 1 Million Euro. Für größere MVZ mit mehreren Standorten können die Prämien deutlich höher ausfallen.
Eine D&O ist insbesondere relevant, wenn die Praxis Mitarbeiter beschäftigt, Bankverbindlichkeiten trägt oder Kooperationsverträge mit Kliniken unterhält.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten in Geschäftsführerfunktionen, D&O und Berufshaftpflicht klar voneinander abzugrenzen und auf Deckungslücken zu prüfen.
Wann gilt das nicht?
Für rein freiberufliche Einzelpraxen ohne GmbH-Mantel ist eine D&O in der Regel nicht notwendig; hier greift die Berufshaftpflichtversicherung. Auch angestellte Ärzte ohne Leitungsfunktion benötigen keine eigene D&O.
Quellen
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