Ob Darlehen oder Leasing günstiger ist, hängt von Laufzeit, Zinsniveau und steuerlicher Situation ab; der effektive Jahreszins für Praxisdarlehen liegt aktuell bei 3 bis 6 Prozent, Leasingraten für Medizingeräte bei 2 bis 4 Prozent der Anschaffungskosten jährlich.

Leasing bietet niedrigere Liquiditätsbelastung, da kein Eigenkapitaleinsatz nötig ist; Leasingraten sind voll als Betriebsausgaben absetzbar. Ein Darlehen ist bei längerfristigem Eigentumswunsch und niedrigem Zinsniveau wirtschaftlicher, da das Gerät nach Tilgung dem Praxisvermögen gehört.

Hintergrund

Beim Kauf per Darlehen wird das Gerät aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben (typisch 5 bis 10 Jahre für Medizingeräte). Die Kreditzinsen sind Betriebsausgaben; der Tilgungsanteil der Raten mindert den Kredit, nicht den Gewinn.

Beim Operativen Leasing gehört das Gerät dem Leasinggeber; der Arzt zahlt Nutzungsgebühren, die vollständig als Betriebsausgaben absetzbar sind. Beim Finanzierungsleasing wird das Gerät in der Bilanz aktiviert und der Arzt trägt wirtschaftlich das Eigentum.

Für ein Ultraschallgerät mit einem Anschaffungspreis von 80.000 Euro: Die Leasingrate liegt bei ca. 1.800 bis 2.500 Euro monatlich über 36 Monate; ein Darlehen mit 5 Prozent Zinsen kostet ca. 1.500 Euro monatlich über 60 Monate, erzeugt aber Eigenkapital.

Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisfinanzierung beide Optionen individuell zu kalkulieren und steuerliche Effekte einzubeziehen.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr kurzfristigem Bedarf oder schnell veraltender Technologie (z. B. IT-Hardware) ist Leasing oft vorzuziehen. Für Immobilien und grundlegende Praxisausstattung ist das langfristige Darlehen standard.

Quellen

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