Die Berufshaftpflicht für Anästhesisten gehört zu den teuersten im ärztlichen Bereich: Für niedergelassene und freiberufliche Anästhesisten fallen Jahresprämien von 3.000 bis 10.000 Euro an.

Anästhesisten tragen eines der höchsten Haftpflichtrisiken in der Medizin: Narkosezwischenfälle können zu schweren Hirnschäden, Querschnittslähmungen oder zum Tod führen. Deckungssummen von mindestens 5 Millionen Euro, besser 10 Millionen Euro, sind branchenüblich.

Hintergrund

Das besondere Risiko in der Anästhesie liegt in der Häufigkeit lebensbedrohlicher Komplikationen: Aspiration, Laryngospasmus, Medikamentenverwechslungen oder Hypoventilation können binnen Minuten zu irreversiblen Schäden führen. Im Schadensfall entstehen oft Forderungen im siebenstelligen Bereich.

Für angestellte Anästhesisten im Krankenhaus besteht in der Regel Versicherungsschutz über den Klinikträger; eigenverantwortliche Leistungen (z. B. Belegabteilungen, ambulante Anästhesien in eigener Praxis) erfordern eine eigene Police. Freiberufliche Anästhesisten, die in Belegkliniken oder ambulanten Operationszentren tätig sind, müssen stets eine eigene Berufshaftpflicht vorweisen.

Die Prämie steigt erheblich mit dem Anteil ambulanter Narkosen, da hier die Überwachungsintensität geringer ist als stationär.

Ärzteversichert hat spezialisierte Tarife für freiberufliche und niedergelassene Anästhesisten im Portfolio und prüft insbesondere die Nachhaftungsregelung und Deckungserweiterungen für Ambulanz-OPs.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Anästhesisten in Universitätskliniken sind über den öffentlichen Haftpflichtschutz des Krankenhauses abgesichert; persönliche Haftung tritt nur bei grober Fahrlässigkeit ein.

Quellen

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