Die Berufshaftpflicht für Arbeitsmediziner und Betriebsärzte kostet je nach Umfang der Tätigkeit zwischen 500 und 1.500 Euro jährlich, da operative Eingriffe in der Regel nicht zur Fachausübung gehören.
Arbeitsmediziner haben ein vergleichsweise geringes Haftungsrisiko, weil ihre Tätigkeit primär beratend und präventiv ist. Eignungsuntersuchungen, Impfungen und Gutachtertätigkeiten können jedoch Haftungsansprüche auslösen, weshalb eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro empfohlen wird.
Hintergrund
Betriebsärzte und freiberufliche Arbeitsmediziner unterliegen dem ärztlichen Standesrecht und der Berufshaftpflichtpflicht. Typische Haftungsrisiken entstehen bei: falschen Eignungsbeurteilungen (z. B. Zulassung eines ungeeigneten Fahrers), fehlerhaften Impfungen, falsch bewerteten Berufskrankheiten oder unvollständigen Gutachten.
Die Prämie für Arbeitsmediziner berechnet sich nach Tätigkeitsvolumen (Anzahl betreuter Betriebe, Umfang der Untersuchungen) und der vereinbarten Deckungssumme. Freiberufliche Arbeitsmediziner, die im Auftrag von überbetrieblichen Diensten tätig sind, benötigen eine eigene Police; im Angestelltenverhältnis besteht oft Versicherungsschutz über den Arbeitgeber.
Die arbeitsmedizinische Pflichtberatung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schafft regelmäßige Haftungsrisiken; besondere Sorgfalt ist bei Fahreignungsuntersuchungen nach der FeV geboten.
Ärzteversichert bietet Arbeitsmedizinern bedarfsgerechte Tarife, die auch Gutachterhaftung und erweiterte Tätigkeitsgebiete abdecken.
Wann gilt das nicht?
Arbeitsmediziner, die ausschließlich als Angestellte eines Betriebsarztzentrum tätig sind und keine eigene Praxis führen, sind in aller Regel über den Arbeitgeber mitversichert.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
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