Die Berufshaftpflicht für Augenärzte kostet je nach operativem Leistungsspektrum zwischen 1.500 und 6.000 Euro jährlich; rein konservativ tätige Augenärzte zahlen deutlich weniger als operierende Kollegen.

Augenärzte, die Kataraktoperationen, LASIK oder intravitreale Injektionen durchführen, benötigen eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro. Schäden am Auge können zur dauerhaften Blindheit führen und hohe Schadensersatzforderungen auslösen.

Hintergrund

Die Augenheilkunde hat ein differenziertes Haftungsrisikoprofil: Konservative Behandlungen (Brillenrezept, Glaukomtherapie) haben ein niedriges Risiko; operative Eingriffe wie Kataraktextraktion, refraktive Chirurgie oder Netzhautoperationen können bei Komplikationen zu permanentem Sehverlust führen.

Besonders die refraktive Chirurgie (LASIK, LASEK) ist haftungsrechtlich bedeutsam: Patienten erwarten perfekte Ergebnisse, und bei Fehlkorrekturen entstehen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Für diese Tätigkeit verlangen Versicherer teils Risikozuschläge von 50 bis 100 Prozent auf die Grundprämie.

Intravitreale Injektionen bei altersbedingter Makuladegeneration zählen zu den häufigsten Eingriff in der Augenheilkunde; das Infektionsrisiko ist gering, kann aber bei Endophthalmitis zur Erblindung führen.

Ärzteversichert vergleicht spezialisierte Tarife für operierende Augenärzte und hilft bei der genauen Risikoeinstufung für das individuelle Leistungsspektrum.

Wann gilt das nicht?

Augenärzte ohne eigene operative Tätigkeit, die ausschließlich im MVZ oder als Assistenzärzte tätig sind, sind über den Praxisinhaber oder Klinikträger versichert.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →