Gynäkologen mit aktiver Geburtshilfe zahlen die höchsten Berufshaftpflichtprämien in der Medizin: 10.000 bis 30.000 Euro jährlich sind für Geburtshelfer mit eigenem Kreißsaal keine Ausnahme.

Geburtshilfliche Schäden können Hirnschädigungen beim Neugeborenen verursachen, die lebenslange Pflegekosten nach sich ziehen. Schadensersatzsummen von über 3 Millionen Euro sind dokumentiert. Deckungssummen von mindestens 10 Millionen Euro pro Fall sind für Geburtshelfer obligatorisch.

Hintergrund

Die Geburtshilfe ist versicherungsrechtlich die teuerste ärztliche Disziplin in Deutschland. Geburtshilfliche Fehler (verzögerter Kaiserschnitt, falsche Überwachung der Herzfrequenz des Kindes) können zu Hypoxie und dauerhafter Hirnschädigung führen. Die lebenslangen Pflegekosten und Verdienstausfallentschädigungen machen solche Fälle zu den teuersten Haftpflichtfällen überhaupt.

Gynäkologen ohne Geburtshilfe zahlen deutlich niedrigere Prämien von ca. 2.000 bis 5.000 Euro jährlich; hier dominieren Risiken aus gynäkologischen Operationen, onkologischer Behandlung und reproduktionsmedizinischen Eingriffen.

Viele Gynäkologen haben die Geburtshilfe aufgegeben, weil die Versicherungskosten den wirtschaftlichen Ertrag übersteigen. Dieser Trend führt zu Versorgungsengpässen, besonders in ländlichen Regionen.

Ärzteversichert hat spezialisierte Tarife für geburtshilflich tätige Gynäkologen und hilft bei der Kalkulation des optimalen Versicherungsschutzes.

Wann gilt das nicht?

Gynäkologinnen, die ausschließlich in der Praxis tätig sind und keine Geburtshilfe anbieten, zahlen deutlich geringere Prämien. In Kliniken trägt der Krankenhausträger das Haftungsrisiko.

Quellen

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