Die Berufshaftpflicht für HNO-Ärzte kostet je nach operativem Leistungsangebot zwischen 1.500 und 5.000 Euro jährlich; das Prämienniveau ist abhängig von Operationsvolumen und Nebentätigkeiten.
HNO-Ärzte mit operativer Tätigkeit (Tonsillektomien, Septoplastiken, Cochlea-Implantate) benötigen Deckungssummen von mindestens 3 bis 5 Millionen Euro. Hörverluste und Schäden am Gleichgewichtsorgan können langfristige Erwerbsminderungsschäden begründen.
Hintergrund
Typische Haftungsrisiken in der HNO: Tonsillektomie-Nachblutungen (häufiges Komplikationsbild), fehlerhafte Septumkorrekturen mit dauerhafter Atembeeinträchtigung, Verletzungen des Nervus facialis bei Ohreingriffen und Komplikationen bei Cochlea-Implantaten.
Ästhetische HNO (Rhinoplastiken) hat ein erhöhtes Haftungsrisiko wegen hoher Patientenerwartungen; ein unzufriedendes kosmetisches Ergebnis führt häufig zu Klagen. Für diese Tätigkeit sollte die Police explizit ästhetische Eingriffe mitdecken.
Niedergelassene HNO-Ärzte ohne Operationsanteil zahlen niedrigere Prämien von ca. 1.500 bis 2.500 Euro; der Versicherungsschutz muss dennoch Audiometrie-Fehler und konservative Behandlungsrisiken abdecken.
Ärzteversichert vergleicht spezialisierte HNO-Tarife und prüft insbesondere die Deckung für ambulante Operationen und Belegarzttätigkeiten.
Wann gilt das nicht?
Angestellte HNO-Ärzte in Kliniken sind über den Krankenhausträger abgesichert. Niedergelassene HNO-Ärzte ohne eigenen Operationsbereich zahlen deutlich günstigere Prämien.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Gesetze im Internet – VVG
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