Die Berufshaftpflicht für Internisten variiert stark nach Schwerpunkt: Konservative Internisten zahlen 1.200 bis 2.500 Euro jährlich; interventionelle Kardiologen und Gastroenterologen mit Endoskopie können 3.000 bis 6.000 Euro erreichen.
Das Haftungsrisiko steigt mit dem Anteil invasiver Eingriffe. Kolonoskopie-Perforationen, Herzkatheterkomplikationen oder fehlerhafte Medikamentendosierungen bei onkologischen Patienten können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen.
Hintergrund
Internisten decken ein breites Spektrum ab: von der hausärztlichen Grundversorgung bis zur hochspezialisierten interventionellen Medizin. Entsprechend unterschiedlich ist das Haftungsprofil. Ein Diabetologe oder Rheumatologe hat ein deutlich geringeres Risiko als ein interventioneller Kardiologe, der täglich Herzkathetereinsätze durchführt.
Häufige Haftungsfälle in der Inneren Medizin: fehlerhafte Diagnose eines Herzinfarkts in der Notaufnahme, Übersehen einer Lungenembolie, Komplikationen bei Endoskopien (Perforation, Blutung), fehlerhafte Antikoagulationstherapie.
Für Internisten mit Schwerpunkt Onkologie oder Hämatologie sind erweiterte Deckungskonzepte sinnvoll, da Therapiefehler bei Chemotherapie schwerwiegende Folgen haben können.
Ärzteversichert berät Internisten bei der Wahl des richtigen Deckungsrahmens für ihr individuelles Tätigkeitsprofil.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Internisten in Kliniken sind in der Regel über den Krankenhausträger versichert. Niedergelassene Internisten ohne invasive Tätigkeit zahlen moderate Prämien.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
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