Kardiologen zahlen für ihre Berufshaftpflicht je nach Leistungsspektrum zwischen 2.000 und 8.000 Euro jährlich; interventionell tätige Kardiologen mit Herzkatheterlabor liegen am oberen Ende der Skala.
Interventionelle Kardiologen, die perkutane Koronarinterventionen (PCI) oder Ablationen durchführen, benötigen eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro. Komplikationen am Herzen können lebensbedrohlich sein und hohe Schadensersatzforderungen auslösen.
Hintergrund
Das Haftungsrisiko in der Kardiologie ist stark von der Invasivität der Eingriffe abhängig. Echokardiographie, Langzeit-EKG und medikamentöse Therapie haben ein deutlich niedrigeres Haftungsrisiko als Herzkathetereinsätze, Ablationen oder Schrittmacherimplantationen.
Typische Haftungsfälle: Übersehen eines akuten Koronarsyndroms, Fehler bei der Dosierung von Antikoagulantien, Komplikationen bei Herzkathetern (Gefäßverletzung, Dissektionen), fehlerhafte Schrittmacherindikation oder -implantation.
Niedergelassene Kardiologen ohne eigenes Herzkatheterlabor zahlen 2.000 bis 3.500 Euro jährlich; Kardiologen in eigenen Belegabteilungen oder Privatkliniken mit Katheterlabor zahlen entsprechend mehr und müssen die Beleg-Tätigkeit explizit in der Police angeben.
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Wann gilt das nicht?
Kardiologen, die ausschließlich nicht-invasiv tätig sind, zahlen deutlich geringere Prämien. Im stationären Klinikbereich trägt der Krankenhausträger das Haftungsrisiko.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Gesetze im Internet – VVG
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