Die Berufshaftpflicht für Kinderärzte und Pädiater kostet zwischen 1.500 und 4.000 Euro jährlich; Neonatologen und Kinderchirurgen mit stationärer Tätigkeit zahlen höhere Prämien.
Die Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern bringt ein erhöhtes Haftungsrisiko mit sich, weil Diagnosen schwieriger zu stellen sind und Fehler bei der Medikamentendosierung schwerere Folgen haben können. Deckungssummen von mindestens 3 bis 5 Millionen Euro sind empfohlen.
Hintergrund
Kinderärzte in der Regelversorgung (Vorsorgeuntersuchungen U1-U12, Impfungen, Infektionsbehandlung) haben ein mittleres Haftungsrisiko. Typische Haftungsfälle: Übersehen einer Meningitis oder Sepsis beim Kleinkind, fehlerhafte Impfberatung, Dosierungsfehler bei Medikamenten, fehlerhafte Entwicklungsdiagnostik.
Neonatologen haben ein deutlich höheres Haftungsprofil, da Fehler bei der Versorgung von Frühgeborenen zu lebenslanger Behinderung führen können und damit Schadensersatzsummen im Millionenbereich entstehen.
Für Kinderärzte, die auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie tätig sind, müssen psychiatrische Behandlungsrisiken explizit mitversichert sein.
Ärzteversichert vergleicht Tarife für Pädiater und achtet auf vollständige Deckung für alle kindärztlichen Tätigkeitsbereiche.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Kinderärzte in Kliniken sind über den Klinikträger versichert. Praxisniederlassungen mit ausschließlich konservativer Versorgung zahlen niedrigere Prämien.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
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